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Endlich mal wieder eine „richtige“ Tagung!

29.09.2021
Rund 150 Personen verfolgten in Summe im Saal und an den Bildschirmen die Veranstaltung.
Rund 150 Personen verfolgten in Summe im Saal und an den Bildschirmen die Veranstaltung.

„Endlich mal wieder eine „richtige“ Tagung“ freuten sich die 50 Teilnehmer an Herbsttagung der Mathematischen Sachverständigen, die vor Ort in Frankfurt dabei waren. Doppelt so viele nahmen online an der themenreichen, spannenden Tagung teil, die von Christiane Grabinski RZP beratende Aktuare GbR aus Hamburg, Dr. André Geilenkothen von der Aon Solutions Germany GmbH aus Mühlheim und Stefan Oecking von Mercer Düsseldorf, alle Mitglieder der Fachvereinigungsleitung, moderiert wurde.

„Ein entscheidender Hebel zum Erfolg des Sozialpartnermodells wird sein, dass die Kapitalanlage im Zusammenspiel mit dem Produktmodell die notwendige Rendite bei gleichzeitiger faktischer Sicherheit schafft, um dem Arbeitnehmer das Wegfallen der Garantie attraktiv erscheinen zu lassen“, lautete das Fazit, dass Hendrik Germann von der Zurich Gruppe Deutschland zog.

Dr. Benedikt Köster, neuer Vorstand beim PSVaG und Mitglied der Fachvereinigungsleitung berichtete über aktuelle Entwicklungen beim PSV und beim Insolvenzgeschehen. Die Anzahl der Insolvenzen, für die der PSVaG im Jahr 2020 eintrittspflichtig geworden ist, war mit 500 Fällen relativ niedrig. Allerdings hat sich die Anzahl der Großschäden mit einem Leistungsaufwand von über 8 Mio. € gegenüber dem Jahr 2019 verdoppelt. Mit 1,6 Mrd. € mussten der PSVaG und seine Mitglieder das zweithöchste Schadenvolumen in der Geschichte des PSVaG bewältigen.

Im laufenden Geschäftsjahr zeigen sich die Mitgliedsunternehmen des PSVaG – trotz der Pandemie – robuster als im Vorjahr. Sowohl die Anzahl der Sicherungsfälle und die Anzahl der zu sichernden Rentner bzw. Anwärter als auch der zu finanzierende Leistungsaufwand sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass der Beitragssatz für 2021 unter dem langjährigen Mittel von 2,8 Promille liegen wird.

Einen Schwerpunkt der Tagung bildete das derzeit immer wieder diskutierte Thema der sog. Rentnergesellschaften. Neben einem Fallbeispiel aus Deutschland wurden Buyout in UK und Rentnergesellschaft in Deutschland verglichen.

Christian Brüning von der CECONOMY AG zeigte an einem konkreten Beispiel wie ein Buyout erfolgreich umgesetzt wurde und welche Auswirkungen sich sowohl für die Berechtigten als auch den abgebenden Arbeitgeber ergaben.

Fallende Zinsen und steigende Lebenserwartung beleben in UK den Markt rund um die externe Ausfinanzierung von Pensionsplänen in den letzten Jahren deutlich, so Graham Pearce von Mercer München. Viele Pläne sichern die Anwartschaften im Wege des sog. Buy-In durch den Erwerb von kongruenten Rückdeckungsversicherungen ab oder investieren in so genannte „longevity swaps“, um den Effekten einer steigenden Lebenserwartung entgegenzuwirken. Anders als in Deutschland ist es beim Buyout in Großbritannien zudem möglich, einen Plan vollständig auf einen Versicherer zu übertragen. Nach einem erfolgreichen Buy-out hat das beitragspflichtige Unternehmen keine weiteren Verpflichtungen aus den gewährten Zusagen – der Versicherer übernimmt die Leistungserbringung vollständig.

Die Gründung einer Rentnergesellschaft an sich ist ein normaler umwandlungsrechtlicher Vorgang. Die konkrete Ausgestaltung eines Buyouts, bei dem die in einer Rentnergesellschaft gebündelten Pensionsverpflichtungen inkl. der damit verbundenen Themen wie Bilanzierung, Administration und Haftung gegen einen Einmalbetrag übertragen werden, erfordert die Betrachtung eines Bündels komplexer rechtlicher, steuerlicher und ökonomischer Aspekte. Welche Aspekte zu berücksichtigen sind und wo die rechtlichen Fallstricke liegen, zeigte Dr. Heinke Conrads von WTW München und Mitglied der Fachvereinigungsleitung der Mathematischen Sachverständigen in ihrem Vortrag auf. Zugleich ging sie auf die im Markt zu findenden verschiedenen Ausgestaltungen solcher Buyout-Angebote ein.

Am Nachmittag gingen Peter Gramke von der SOKA-Bau und Niclas Bamberg vom TÜV Nord auf die Umsetzung der Regelungen für die Digitale Rentenübersicht ein. Während Gramke den Fokus auf den Fachlichen Datensatz legte, widmete Bamberg sich der Perspektive der Arbeitgeber mit Direktzusage.

In der aktuellen Stunde referierte Claudia Brendecke von der KPMG AG WPG in Köln über den Rententrend bei der aktuellen Inflationsentwicklung. „Aktuell ist am Markt eine Bandbreite von (VPI-) Rententrends zwischen 1,2 % und 2,0 % p.a. zu beobachten. Letztendlich erscheint die Spannbreite für diesen Parameter recht groß, jedoch spielen bei der Bemessung neben der Duration des Bestandes auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine entscheidende Rolle“, erläuterte sie.

Niko J. Wolf von WTW München und Thomas Hagemann von Mercer Düsseldorf widmeten sich der Rechtsprechung. Wolf berichtete über die BFH-Entscheidung vom 19.05.2021 zur Doppelbesteuerung, Hagemann über aktuelle Rechtsprechung zur bilanzsteuerlichen Behandlung der bAV.

Dr. Thilo Volz von der Heubeck AG in Köln berichtete über die bereits jetzt feststellbaren Auswirkungen der Covid 19-Pandemie auf die Sterblichkeit. Trotz der erkennbaren Auswirkungen sei aber eine kurzfristige Anpassung der RT 2018 G nicht nötig.

In aba-eigener Sache gab Christiane Grabinski, RZP beratende Aktuare GbR aus Hamburg, ein Update zum aba-Wiki Rechnungslegung der bAV. Die Fachvereinigung Mathematische Sachverständige hat sich vorgenommen, alles rund um die Rechnungslegung der betrieblichen Altersversorgung mit modernen digitalen Mitteln den Nutzenden näher zu bringen. Hierfür sollen Themen wie Bilanzierung und Bewertung anschaulich mit Querverweisen und Hintergrundinformationen in einem Wiki, das die meisten von der Wikipedia bereits kennen, dargestellt werden. In einer ersten Phase sollen zunächst die wesentlichen Inhalte aufbereitet werden. Anschließend ist geplant, das Wiki auch für die Nutzenden zur Bearbeitung und Ergänzung von Beiträgen zu öffnen. Damit möchte die aba ihren Mitgliedern und insbesondere den mathematischen Sachverständigen eine Plattform zum Austausch über ihre Arbeitsthemen bieten und das Wiki am Puls der aktuellen Entwicklungen halten. Das Wiki wird zunächst nur Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Neben den Rechnungslegungsinhalten könnten später auch noch andere bAV-Bereiche behandelt werden.

Den Abschluss bildete der Vortrag von Dr. Bernd Hackenbroich von der PWC GmbH WPG zum IAS 19 Exposure Draft zu Anhangangaben und dem IDW-Ergebnisbericht zu Rückdeckungsversicherungen. Im März 2021 veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) den Exposure Draft ED/2021/3 „Disclosure

Requirements in IFRS Standards – A pilot approach“. Im Rahmen dieses Entwurfs setzt sich das IASB mit dem sogenannten „disclosure problem“ auseinander, wonach die Anhänge der Geschäftsberichte nicht genug relevante bzw. zu viele irrelevante Informationen enthalten und insofern zu einer ineffektiven Kommunikation führen. Mit dem vorliegenden Entwurf entwickelt das IASB nun neue Leitlinien, anhand derer zukünftig die Entwicklung von Disclosure-Zielen und Offenlegungsvorschriften abgeleitet werden sollen. Diese neue Rahmengebung wird dann anhand der Standards IAS 19 bzw. IFRS 13 getestet. Im Rahmen des Vortrags werden mögliche Auswirkungen auf die IAS 19 Anhangangaben beleuchtet. Der IDW Fachausschuss Unternehmensberatung (FAB) hat in seiner 264. Sitzung den IDW Rechnungslegungshinweis RH FAB 1.021 („Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“) verabschiedet. Mit dem vorliegenden IDW RH FAB 1.021 wurden detaillierte Hilfestellungen entwickelt, welche die bereits im IDW RS HFA 30 n.F. angelegten Grundsätze einer „kongruenten“ Bewertung präzisieren und auf relevante Praxisfälle Bezug nehmen. Im Rahmen des Vortrags werden der Aufbau und die wesentlichen Aussagen des neuen Rechnungslegungshinweises dargestellt.