normal keine LG

Dauerzinstief, Nachhaltigkeit, EU und IT: EbAV-Aufsichtsrechttagung 2021

07.10.2021

Am 5. Oktober 2021 haben rund 140 Interessierte an der Tagung „Aufsichtsrecht für EbAV“ teilgenommen, davon waren gut 50 vor Ort in Bonn und viele im Live Stream vor ihren Bildschirmen.

Moderiert von Dr. Georg Thurnes (Vorstandsvorsitzender der aba; ThurnesbAV GmbH) begann der Vormittag mit einem Vortrag über die aktuellen Entwicklungen in der Aufsicht über EbAV von Dr. Frank Grund (Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der BaFin). Er ging dabei auf globale Einflüsse wie die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie und das „Dauerzinstief“ ein. Der Fokus lag aber auf nationale Fragen wie dem neuen § 234 Abs. 7 VAG und dem Sozialpartnermodell, sowie auf europäischen Entwicklungen (Kurzbericht auf Leiter-bAV). Dr. Grund berichtete, dass die über den Sommer 2021 konsultierten Stellungnahmeentwürfe von EIOPA zum Kostenberichtswesen für EbAV und dem DC Risk Assessment bereits im Rat der Aufseher von EIOPA abgestimmt wurden und damit kurz vor der Veröffentlichung stehen.

Matti Leppälä (PensionsEurope) griff dann die von Dr. Grund erwähnten EIOPA-Stellungnahmen auf, stellte den Entwicklungsprozess dar und skizzierte die Positionierung von PensionsEurope zu den aufgeworfenen Fragen. Es folgte ein Austausch der Referenten u.a. zu diesen Stellungnahmen, den Auswirkungen des Brexits auf die bAV-Landschaft der EU und dem Trend hin zu einer Individualisierung der Altersversorgung.

Die konkreten Auswirkungen von europäischer Regulierung auf EbAV stellte dann Hansjörg Müllerleile (Robert Bosch GmbH) im Anschluss vor: er gab praktische Hinweise, wie die MaGo für EbAV – die letztlich auf die EbAV-II-RL zurückgeht – in EbAV umgesetzt werden kann.

Der erste Schwerpunkt des Nachmittages, der von Andreas Hilka (Leiter aba-Fachausschuss Kapitalanlage und Regulatorik; Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG) moderiert wurde, war das Thema Nachhaltigkeit.

Dr. Esther Wandel (Bundesministerium der Finanzen) gab einen Überblick darüber, was sich in den letzten Monaten im Bereich Sustainable Finance getan hat – auf nationaler Ebene ist hier die Strategie der Bundessregierung vom Mai 2021 zu nennen, auf EU-Ebene die Veröffentlichung der Erneuerten EU Sustainable Finance Strategie vom Juli des gleichen Jahres. Sie setzte mit ihrem Vortrag den Rahmen für Frank Pierschel und Verena De Coster (beide BaFin), der die Ergebnisse einer Umfrage u.a. unter EbAV und Versicherungsunternehmen zum Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der BaFin vorstellte. Ein Vortrag von Christian Wolf (BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin), in dem er die Herangehensweise, Erfahrungen und Herausforderungen bei der Umsetzung des Merkblattes schilderte, ergänzte die Perspektive einer EbAV. Kristina Stiefel (PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) rundete mit einem Überblick über den erwartete IDW-Praxishinweis zur Prüfung der Offenlegungs-Verordnung sowie zu den Auswirkungen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) diesen Teil der Veranstaltung ab.

Jörg Paßmann (Leiter aba-Fachausschuss Digitalisierung; RWE, Essen) gelang es, die TeilnehmerInnen trotz des späten Nachmittags und eines komplexen Themas bei der Stange zu halten: er stellte dar, wie sich die Anforderungen an die IT durch die Novelle des VAIT-Rundschreibens und der künftigen EU-Verordnung über die „Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors“ (oft bezeichnet als: DORA – Digital Operational Resilience Act) auch für EbAV ändern könnten und mit welchen Positionen sich aba und PensionsEurope in die Diskussionen einbringen. Für DORA hatte die EU-Kommission am 24. September 2020 einen Vorschlag vorgelegt, der aktuell im Europäischen Parlament diskutiert wird.