EbAV-Aufsichtsrechtstagung und Workshop: VAIT-Umsetzung im Fokus
22.09.2022
35 Vertreter/innen von EbAV nahmen an der digitalen Veranstaltung teil. Sechs Mitglieder aus einer gremienübergreifend besetzten aba-Arbeitsgruppe zum Thema „VAIT-Rundschreiben“, die in den letzten Monaten den Entwurf einer Umsetzungshilfe für EbAV erarbeitet hat, lieferten die Impuls-Vorträge für die einzelnen Themenblöcke.
Der erste davon widmete sich der grundsätzlichen Frage, wie die Anforderungen des VAIT-Rundschreibens unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips zu verstehen sind und umgesetzt werden können. Für eine proportionale Anwendung liefern u.a. Formulierungen im hier auffindbaren Anschreiben und neue Ausführungen in den Vorbemerkungen des Rundschreibens (z.B. Randnummer 7 und zugehörige Fußnote 1) Anknüpfungspunkte.
Die weiteren Teile des Workshops beleuchteten, kapitelweise, ausgewählte praktische Einzelfragen der VAIT-Umsetzung. Hierbei wurden auch Aussagen der BaFin-Referentin bei ihrer am 21. Juni 2022 durchgeführten Tagung „IT-Aufsicht bei Versicherungen und Pensionsfonds“ auf Schwerpunkte von Beanstandungen bei bisherigen Prüfungen der VAIT-Umsetzung aufgegriffen. Der einschlägige Vortrag von Renate Essler (BaFin-Referat GIT 4) ist hier aufrufbar.
Ausblick: Die aba-Arbeitsgruppe wird in den nächsten Wochen ihre Arbeit an der aba-Umsetzungshilfe für EbAV beenden. Diese wird nach Fertigstellung, vsl. Ende Oktober oder Anfang November 2022, im Mitgliederbereich der aba-Internetseite veröffentlicht. Den aktuellen Stand der VAIT-Umsetzung und spezifische Fragen der Auslagerungen an Cloud-Dienstleister beleuchten am 18. Oktober 2022 im Rahmen der aba-Tagung „Aufsichtsrecht für EbAV“ am 18. Oktober 2022 Jörg Paßmann (RWE AG, Leiter des FA Digitalisierung und auch Moderator des hier erwähnten VAIT-Workshops, Bastian Bahnemann (Amazon Web Services) und Andreas Pfeßdorf (BaFin).