aba-Forum Arbeitsrecht am 19. März 2025
Die größte Arbeitsrechtstagung der deutschen betrieblichen Altersversorgung
21.03.2025
21.03.2025
Marco Herrmann LL.M., Leiter des aba-Fachausschusses Arbeitsrecht, eröffnete die Veranstaltung mit einer Begrüßung und Einführung sowie moderierte die Veranstaltung. Annika Borgers vom Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Köln, behandelte in dem ersten Vortrag das Thema "50 Jahre PSVaG". Der Vortrag war erfrischend und man wird sich noch lange an die Anekdote mit den geschredderten Briefen erinnern, die von einem Zahlungspflichtigen zur Entlastung an den PSVaG zurückgeschickt wurden.
Marco Herrmann diskutierte mit Peter Görgen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung mit einem bunten Themenmix: Insolvenzschutzrichtlinie, STARUG, FIDA, Entgelttransparenzrichtlinie, Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, SPM, Finanzierung PSV, Allgemeinverbindlichkeitserklärungen und Rentnergesellschaft. Nach einer Kaffeepause fand eine Podiumsdiskussion zum Thema "Die Rentnergesellschaft" statt, an der Stephanie Rachor, die Vorsitzende Richterin am 3. Senat des BAG, Dr. Christian Freiherr von Buddenbrock von DLA Piper UK LLP, Düsseldorf, und Dr. Benedikt Köster vom Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Köln, teilnahmen und von Marco Herrmann moderiert wurde. Die kontrovers geführte Podiumsdiskussion mit vielen Blickwinkeln zur Rentnergesellschaft zeichnete sich sicherlich als Publikumsmagnet für die ausgebuchte Veranstaltung mitverantwortlich.
Wer, wenn nicht die Vorsitzende des dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts Stephanie Rachor, war berufener, die aktuelle Rechtsprechung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts zu erläutern. Nach einer Mittagspause folgte ein Vortrag von Professor Dr. Reinhold Höfer aus Luzern über die Ausbreitung der betrieblichen Altersversorgung durch betriebliche Optionsmodelle. Alexander Bauer von der Heubeck AG, Köln, sprach über Garantien und chancenorientierte Gestaltung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, ein weiterhin brisantes wie aktuelles Thema in seinen scheinbaren Gegensätzen.
Im Rahmen der „Aktuellen Stunde“ wurden drei Praxisvorträge präsentiert. In dem ersten und dritten Vortrag rückte die Rolle sekundärer Materialien bei der Auslegung in den Fokus der Betrachtung: einmal bei Tarifverträgen die Gesetzesmaterialien, dargestellt von Herrn Dr. Langohr-Plato, Rechtsanwalt, Köln, ein anderes bei Betriebsvereinbarungen die gemeinsamen Erklärungen sowie Protokollnotizen der Betriebspartner, referiert von Dr. Brigitte Huber von maat Rechtsanwälte Späth und Partner PartGmbB, München. Bisher galten die Stichwörter „bestätigen, absichern, verstärken, maximal ergänzen“, sie erzeugten aber keinen eigenen Rechtsgrund. Ob dies noch so ist oder durch jüngere Rechtsprechung die sekundären Materialien Recht nicht nur bestätigen, sondern auch begründen, war dort u.a. Gegenstand. Bei dem Vortrag von Carsten Hölscher von Aon Solutions Germany GmbH, Wiesbaden, ging es um das Verhältnis zwischen dem datenschutzrechtlichen Recht auf Vergessen versus dem Recht, sich bei Ansprüchen auch mit Beweisen verteidigen dürfen zu können.
Die Veranstaltung endete mit einem abwechslungsreichen Programm, das einen Tag voller wertvoller Einblicke und spannender Diskussionen rund um das Thema Arbeitsrecht bot. Die aba dankt allen Personen, die moderiert, vorgetragen oder anderweitig zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben.