Bericht zur Lage von Dr. Georg Thurnes (II)
87. aba- Jahrestagung am 13./14. Mai 2025
12.06.2025
12.06.2025
- Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag zu einer verbesserten Portabilität von Betriebsrentenansprüchen, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Steuer-, Arbeits- und Versicherungsrecht und die Voraussetzungen, die für Änderungen am Status quo erst geschaffen werden müssten.
- Die geplante „Überführung“ der Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt, die Aussichten auf eine wirksame Entbürokratisierung und auf den Umfang des Förderrahmens für die zweite Säule im Vergleich zur dritten. Wichtig für Thurnes: die betriebliche Altersversorgung dürfe beim Förderrahmen am Ende nicht schlechter dastehen als die private Altersvorsorge.
- Die angekündigte Kommission, die eine „Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Säulen“ entwickeln soll. Von ihr verspricht sich Thurnes Empfehlungen für eine angemessene Rollenverteilung im Verhältnis der drei Säulen untereinander.
- Ansätze für neue Formen der kapitalgedeckten Altersvorsorge wie die „Frühstart-Rente“, die sich aus Sicht von Thurnes nicht nur auf einen Rahmen für die Ansparhase beschränken sollte, sondern auch Antworten auf die Notwendigkeit einer lebenslangen Absicherung im Alter geben müsse.
- Vorhaben im Bereich der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung wie die Verlängerung der „Haltelinien“ oder die Mütterrenten, die aus aba-Sicht kritisch zu bewerten seien.
- Den erreichten Entwicklungsstand der Digitalen Rentenübersicht und Verbesserungsmöglichkeiten, vor allem bei technischen Zugangsvoraussetzungen.
- Die Kommissionsmitteilung für eine „Savings and Investment Union“. Besonders relevant für die aba: Ankündigungen für die Überarbeitung der EbAV II-Richtlinie und der PEPP-Verordnung. Umfangreiche Konsultationen seien zu erwarten, es werde also ein spannendes Jahr 2025.
- Bei FIDA, dem Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über einen Datenzugang bei Finanzprodukten, sei das Ziel, die betriebliche Altersversorgung aus dem Anwendungsbereich zu halten, noch nicht erreicht.
- Ähnlich die Situation bei der Überarbeitung der Offenlegungsverordnung: auch hier dauerten die Bemühungen um eine Vermeidung einer undifferenzierten Einbeziehung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) an.
Dauer des Videos: 18:07 Minuten