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Bericht über das Forum Arbeitsrecht vom 19.03.2026: Aktuelle Rechtsprechung des BAG und die EU Entgelttransparenz-Richtlinie im Fokus

24.03.2026

Am Donnerstag, den 19. März 2026, fand in Mannheim das Forum Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung der aba statt. Die Veranstaltung brachte erneut Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen, Versorgungseinrichtungen, Beratung und Wissenschaft zusammen, um aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht der bAV zu diskutieren.

Der Vormittag stand ganz im Zeichen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Dr. Stephanie Rachor, Vorsitzende Richterin am 3. Senat des BAG, gab einen systematischen Überblick über die jüngere Senatsrechtsprechung und strukturierte ihren Vortrag entlang zentraler Themenfelder. Einen Schwerpunkt bildeten dabei drei aktuelle Entscheidungen zum Inhalt von Versorgungszusagen (gespaltene Rentenformel, Folgen der Kündigung einer Betriebsvereinbarung, Wartezeitregelung und mittelbare Diskriminierung) sowie zwei Entscheidungen zur Anpassungsverpflichtung (Arbeitgeber als Anspruchsverpflichteter, Prognose der wirtschaftlichen Lage, 1%-Anpassung bei Neuzusagen).

Zwei weitere Urteile wurden von Frau Dr. Rachor nur angerissen, weil sie von ihren Nachrednern näher beleuchtet wurden. So beleuchtete Dr. Uwe Langohr-Plato die Rechtsprechung zum Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen der gesetzliche Zuschussanspruch durch anderweitige Arbeitgeberleistungen erfüllt werden kann und wo die Abgrenzung zwischen Erfüllung und (nicht ausdrücklich geregelter) Anrechnung verläuft bzw. weiterhin offen bleibt.

Einen weiteren Akzent setzte Heike Hoppach, die ein Urteil in den Fokus rückte, dessen zugrunde liegende gesetzliche Regelung zwar seit Langem existiert, in der Praxis jedoch vielen Stakeholdern bislang nicht bewusst war. Das BAG hat klargestellt, dass Schuldübernahmen – auch innerhalb eines Konzerns – als Zusagen im Sinne des § 7 Abs. 5 Satz 3 BetrAVG gelten. Erfolgt innerhalb von zwei Jahren nach einer solchen Schuldübernahme eine Insolvenz, ist der PSVaG lediglich bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur Sicherung verpflichtet. Versorgungswerte oberhalb der BBG sind in diesem Zeitraum nicht gesetzlich insolvenzgeschützt, selbst wenn sie zuvor beim abgebenden Arbeitgeber abgesichert waren. Die Regelung dient dem Schutz des PSVaG vor Missbrauchsmöglichkeiten, macht jedoch einen temporären privatrechtlichen Insolvenzschutz für die Differenzbeträge erforderlich, etwa durch eine Bankbürgschaft, ein CTA oder vergleichbare Sicherungsinstrumente.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass diese Rechtsprechung erhebliche Auswirkungen auf konzerninterne Mobilität, Aufklärungspflichten gegenüber Mitarbeitenden sowie auf Haftungsrisiken für Unternehmen und Organe haben kann.

Der Nachmittag war der EU Entgelttransparenz-Richtlinie gewidmet und beleuchtete deren arbeits- und bAV-rechtliche Auswirkungen aus unterschiedlichen Perspektiven. Prof. Dr. Gregor Thüsing ordnete die Richtlinie zunächst rechtlich ein und machte deutlich, dass die Entgelttransparenz-Richtlinie zwar weitreichende Transparenz‑ und Berichtspflichten begründet, die betriebliche Altersversorgung jedoch nur unzureichend adressiert wird. Es fehle bislang an klaren Vorgaben, sodass insbesondere Fragen der Einbeziehung in den Entgeltbegriff, der Ausgestaltung von Auskunfts- und Berichtspflichten sowie der Umgang mit Tarifverträgen zentrale Streitpunkte der künftigen Umsetzung bleiben.

Anknüpfend daran beleuchteten Dr. Judith May und Dr. Brigitte Huber die Entgelttransparenz-Richtlinie aus Unternehmens- und Umsetzungsperspektive. Sie machten deutlich, dass die Richtlinie eine Gesamtvergütungsbetrachtung verlangt, in die die betriebliche Altersversorgung grundsätzlich einzubeziehen ist – mit der Folge, dass bAV-Strukturen bestehende Entgeltunterschiede sowohl abfedern als auch verstärken können. Besonderes Augenmerk legten sie auf den weiten Entgeltbegriff, die Behandlung von Entgeltumwandlungen und Arbeitgeberzuschüssen sowie die erheblichen Herausforderungen, die sich für Unternehmen aus Reporting, Bewertungs- und Rechtfertigungsanforderungen bei historisch gewachsenen Versorgungssystemen und Besitzständen ergeben.

In der anschließenden Diskussion mit Dr. Tamara Voigt (Bayer Pensionskasse) wurden praktische Erfahrungen, offene Fragen und mögliche Umsetzungsansätze aus Unternehmens- und Versorgungseinrichtungsperspektive vertieft.

Weitere Fachimpulse, unter anderem zu Rentenanpassungen in Rentnergesellschaften (Christian Betz-Rehm) sowie zu aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung (Peter Görgen), rundeten das Programm ab.