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Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist das Ergebnis eines Gesetzgebungsverfahrens aus den Jahren 2024 und 2025. Das erste Gesetzgebungsverfahren wurde durch die Ampel-Koalition 2024 angestrengt, der Gesetzentwurf ist aber mit dem Bruch der Koalition der Diskontinuität anheimgefallen. Das zweite Gesetzgebungsverfahren wurde durch die große Koalition 2025 weitgehend inhaltsgleich abgeschlossen und das Gesetz ist in weiten Teilen am 22. Januar 2026 in Kraft getreten.
Die Änderungen berühren verschiedene Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung: arbeitsrechtliche Vorschriften im BetrAVG, sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, aufsichtsrechtliche Vorschriften (im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und Pensionsfondsaufsichtsverordnung (PFAV)), versicherungsvertragliche Vorschriften (VVG) und steuerrechtliche Vorschriften im Einkommensteuergesetz.
Wesentliche Inhalte des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind:
- Erhöhung der einseitigen und neue einvernehmliche Abfindung
- Flexibilisierung des vorzeitigen Rentenbezugs im Hinblick auf die Neuregelung des Hinzuverdienstrechts als Reaktion auf den zunehmenden Fachkräftemangel
- Neue rein betriebliche Optionsmodelle in tariflosen Bereichen
- Erweiterung der reinen Beitragszusage (Sozialpartnermodell (SPM)) um die Beteiligung Dritter am SPM
- Erhöhung der steuerlichen Geringverdienerförderung (Förderbetrag) und Dynamisierung der Einkommensgrenzen
- Bürokratieabbau und Ermöglichung automatisierter digitaler Verfahren u.a. bei der Verwaltung beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
- Erleichterungen und Flexibilisierung in der Kapitalanlage von Pensionskassen
- Die Erweiterung der Regelung zur Fortführung einer durch Entgeltumwandlung im Sinne des § 1a Abs. 1 BetrAVG finanzierten bAV von Elternzeit auf alle entgeltfreien Zeiten
Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz" beschäftigen (nur für Mitglieder):
| Stichwort | Beitrag | Seite Stichwort | Seite Artikel | Artikel | Rubrik | Heft |
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| Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz | Entwurf eines Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz hält grundsätzlich am Einschlägigkeitserfordernis des Tarifvertrages fest | 190 | 187 | Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster - Herausforderungen an die betriebliche Altersversorgung: Funktionswandel der Zusatzversorgungssysteme? | Abhandlungen | 3-2025 |
| Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz | Optionssysteme auch ohne tarifvertragliche Grundlage | 203 | 203 | Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern - Zur Ausbreitung betrieblicher Altersversorgung durch betriebliche Optionsmodelle – wenn, dann richtig | Abhandlungen | 3-2025 |
| Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz | Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells durch das Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz | 200 | 197 | Prof. Dr. Martin Franzen, München - Sozialkassenmodell und Sozialpartnermodell – zwei Seiten derselben Medaille? | Abhandlungen | 3-2025 |
| Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz | zentrale Reformanliegen | 181 | 181 | Der Kommentar - Entwicklungspotenziale der betrieblichen Altersversorgung | Der Kommentar | 3-2025 |
| Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz | ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz muss unverzüglich auf den Weg gebracht werden | 87 | 87 | Beate Petry, Ludwigshafen - Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren! | Der Kommentar | 2-2025 |
| Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz | Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz - Interessantes im Regierungsentwurf und Kommentare des Bundesrats | 4 | 2 | Dr. Georg Thurnes, Unterhaching - Aktuelle Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung | Abhandlungen | 1-2025 |
| Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz | die geplante Erweiterung des „Optionssystems“ durch das Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz | 631 | 631 | Heike Hoppach, Düsseldorf / Alexandra Ziegler, Essen - Neue Hinzuverdienstgrenzen – Eine Chance? | Abhandlungen | 7-2024 |
| Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) | es ist Zeit für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) II | 259 | 259 | Dr. Georg Thurnes, Unterhaching | Der Kommentar | 4-2023 |
| Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) | Ergebnisse zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) | 300 | 286 | Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen / Caroline Knebel / Christina Meyer, Mannheim | Abhandlungen | 4-2023 |
| Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) | nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und vor COVID-19: Erste Zahlen zur Verbreitung der bAV nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) | 95 | 95 | Der Kommentar | Der Kommentar | 2-2021 |
| Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) | Förder- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)es sollten nachgebessert werden | 169 | 169 | Dr. Judith Kerschbaumer, Berlin | Der Kommentar | 3-2020 |