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Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Glossarbegriff


Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist das Ergebnis eines Gesetzgebungsverfahrens aus den Jahren 2024 und 2025. Das erste Gesetzgebungsverfahren wurde durch die Ampel-Koalition 2024 angestrengt, der Gesetzentwurf ist aber mit dem Bruch der Koalition der Diskontinuität anheimgefallen. Das zweite Gesetzgebungsverfahren wurde durch die große Koalition 2025 weitgehend inhaltsgleich abgeschlossen und das Gesetz ist in weiten Teilen am 22. Januar 2026 in Kraft getreten.

Die Änderungen berühren verschiedene Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung: arbeitsrechtliche Vorschriften im BetrAVG, sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, aufsichtsrechtliche Vorschriften (im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und Pensionsfondsaufsichtsverordnung (PFAV)), versicherungsvertragliche Vorschriften (VVG) und steuerrechtliche Vorschriften im Einkommensteuergesetz.

Wesentliche Inhalte des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind:

  • Erhöhung der einseitigen und neue einvernehmliche Abfindung
  • Flexibilisierung des vorzeitigen Rentenbezugs im Hinblick auf die Neuregelung des Hinzuverdienstrechts als Reaktion auf den zunehmenden Fachkräftemangel
  • Neue rein betriebliche Optionsmodelle in tariflosen Bereichen
  • Erweiterung der reinen Beitragszusage (Sozialpartnermodell (SPM)) um die Beteiligung Dritter am SPM
  • Erhöhung der steuerlichen Geringverdienerförderung (Förderbetrag) und Dynamisierung der Einkommensgrenzen
  • Bürokratieabbau und Ermöglichung automatisierter digitaler Verfahren u.a. bei der Verwaltung beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Erleichterungen und Flexibilisierung in der Kapitalanlage von Pensionskassen
  • Die Erweiterung der Regelung zur Fortführung einer durch Entgeltumwandlung im Sinne des § 1a Abs. 1 BetrAVG finanzierten bAV von Elternzeit auf alle entgeltfreien Zeiten

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Beitrag Seite Stichwort Seite Artikel Artikel Rubrik Heft
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz Entwurf eines Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz hält grundsätzlich am Einschlägigkeitserfordernis des Tarifvertrages fest 190 187 Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster - Herausforderungen an die betriebliche Altersversorgung: Funktionswandel der Zusatzversorgungssysteme? Abhandlungen 3-2025
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz Optionssysteme auch ohne tarifvertragliche Grundlage 203 203 Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern - Zur Ausbreitung betrieblicher Altersversorgung durch betriebliche Optionsmodelle – wenn, dann richtig Abhandlungen 3-2025
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells durch das Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz 200 197 Prof. Dr. Martin Franzen, München - Sozialkassenmodell und Sozialpartnermodell – zwei Seiten derselben Medaille? Abhandlungen 3-2025
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz zentrale Reformanliegen 181 181 Der Kommentar - Entwicklungspotenziale der betrieblichen Altersversorgung Der Kommentar 3-2025
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz muss unverzüglich auf den Weg gebracht werden 87 87 Beate Petry, Ludwigshafen - Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren! Der Kommentar 2-2025
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz - Interessantes im Regierungsentwurf und Kommentare des Bundesrats 4 2 Dr. Georg Thurnes, Unterhaching - Aktuelle Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung Abhandlungen 1-2025
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz die geplante Erweiterung des „Optionssystems“ durch das Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz 631 631 Heike Hoppach, Düsseldorf / Alexandra Ziegler, Essen - Neue Hinzuverdienstgrenzen – Eine Chance? Abhandlungen 7-2024
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) es ist Zeit für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) II 259 259 Dr. Georg Thurnes, Unterhaching Der Kommentar 4-2023
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Ergebnisse zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 300 286 Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen / Caroline Knebel / Christina Meyer, Mannheim Abhandlungen 4-2023
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und vor COVID-19: Erste Zahlen zur Verbreitung der bAV nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 95 95 Der Kommentar Der Kommentar 2-2021
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Förder- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)es sollten nachgebessert werden  169 169 Dr. Judith Kerschbaumer, Berlin Der Kommentar 3-2020