Vergleich der Stellungnahmen der Verbände zum BMAS-Referentenentwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Anleitung zum Vergleich der Stellungnahmen der Verbände
16.08.2024
16.08.2024
Der hier vorgestellte Vergleich von Stellungnahmen zum Referenten-Entwurf des Zweiten BRSG steht ausschließlich im Mitgliederbereich der aba-Homepage eingeloggten Personen zur Verfügung.
In der Excel-Datei (aufrufbar für eingeloggte Mitglieder über die erste von drei Schaltflächen) finden Sie einen Vergleich der Positionen derjenigen Verbände, die ihre Stellungnahme zum RefE BRSG II im Internet veröffentlicht haben (aba, AGZWK, AKA, BAVC, BDA, BVI, DAV/IVS, DAV, DGB, GDV, SoVD, ULA, VFPK).
In der Excel-Datei werden nicht nur die Positionen der Verbände Punkt für Punkt gelistet (nahezu 400 Punkte) und miteinander verglichen, sondern man kann über Links direkt an die jeweiligen Stellen der Stellungnahmen springen. Gleiches gilt für die konsolidierte Fassungen der Paragrafen bzw. Gesetze, zu denen ebenfalls direkt gesprungen werden kann. Die konsolidierten Gesetzesfassungen enthalten zum jeweiligen Paragrafen einen Word-Kommentar mit der amtlichen Begründung, so dass dieser nicht gesondert gesucht werden muss.
Damit man von den aufgelisteten Positionen des jeweiligen Verbandes direkt an den entsprechenden Punkt der jeweiligen Stellungnahme springen kann, wurden die Stellungnahmen in eine Wordversion umgewandelt und mit Lesezeichen und Textmarken versehen. Das gleiche gilt für die konsolidierten betroffenen Paragrafen. Die Fülle dieser Dateien wurde in eine weitere, gesonderte ZIP-Datei gepackt. Diese finden Sie über die zweite Schaltfläche.
Damit die relativen Links funktionieren können, müssen Excel-Datei und alle aus der ZIP-Datei „entpackten“ Dateien bei Ihnen (lokal) in einen Ordner kopiert werden.
Der Vergleich wird mit der sich darin befindlichen Excel-Datei aufgerufen.
Die Stellungnahmen der Verbände zu den einzelnen Punkten wurden nach bestem Wissen und Gewissen für den Vergleich in kurze Sätze oder Phrasen zusammengefasst. Dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass durch die Kürzung der ausführlichen Stellungnahme die Aussagen verfälscht oder mit falschem Verständnis wiedergegeben werden. Wir bitten um Nachsicht.