aba-Stellungnahme zur „Allgemeinverfügung Pensionsdaten EIOPA“
21.02.2025
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Entwurf für eine neue Allgemeinverfügung zur Anforderung von Pensionsdaten veröffentlicht. Diese basiert auf einer Entscheidung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), die am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Der Entwurf sieht Änderungen bei den zu übermittelnden Informationen und den Meldefristen vor.
Zu diesem BaFin-Entwurf hat die aba eine Stellungnahme eingereicht. Es wird kritisiert, dass ab dem 1.1.2025 auch bisher „eingeschränkt meldepflichtige EbAV“ (Bilanzsumme 100 Mio. – 1 Mrd. Euro) vierteljährlich melden müssen, obwohl die BoS-Entscheidung vom Febr. 2023 dies nicht zwingend vorsieht. Zusätzlich wird der Nutzen der Anforderung „PF.29.06 Zahlungsströme“ als gering und der Aufwand als unverhältnismäßig hoch beurteilt. Begrüßt werden hingegen die von der BaFin vorgesehenen Fristverlängerungen, obwohl sie nicht mit den Fristen der Bundesbank übereinstimmen.
Der volle Wortlaut der Stellungnahme ist im Mitgliederbereich der aba-Website über die untenstehende Schaltfläche abrufbar.