Aktuelle Hinweise der BaFin zur Einreichung der Informationsregister gem. Art. 28 Abs. 3 DORA-VO
25.04.2025

@anayberkut, istockphoto.com, #1516609875
Kurze Zeit vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Informationsregister gemäß den Bestimmungen der DORA-Verordnung (am 28. April 2025) hat die BaFin auf Probleme und Herausforderungen bei der Einreichung der Informationsregister bzw. bei anderen Fragen der Nutzung der DORA-Fachverfahren im Melde- und Veröffentlichungsportal der BaFin (MVP) reagiert.
Die Inhalte
- einer E-Mail der BaFin an die Verbände beaufsichtigter Unternehmen und Einrichtungen mit der Bitte, ihre Mitglieder über Fristen und Abläufe bei der Bearbeitung von Fehlermeldungen nach einem ersten Upload zu informieren
- einer E-Mail der BaFin an die aba mit Antworten auf Fragen zu weiteren Problemen in Zusammenhang mit der Nutzung des DORA-Fachservices im Melde- und Veröffentlichungsportal (MVP) der BaFin
finden Sie in dem unten verlinkten Hintergrundpapier.
Frei zugänglich auf der BaFin-Internetseite befindet sich außerdem eine fortlaufend aktualisierte Übersicht der möglichen Fehlercodes bei der Einreichung des Informationsregisters und Abhilfemöglichkeiten.