2025-04-25 Aktuelle Hinweise der BaFin zur Einreichung der Informationsregister gem. Art. 28 Abs. 3 DORA-VO

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Aktuelle Hinweise der BaFin zur Einreichung der Informationsregister gem. Art. 28 Abs. 3 DORA-VO

25.04.2025
@anayberkut, istockphoto.com, #1516609875
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Kurze Zeit vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Informationsregister gemäß den Bestimmungen der DORA-Verordnung (am 28. April 2025) hat die BaFin auf Probleme und Herausforderungen bei der Einreichung der Informationsregister bzw. bei anderen Fragen der Nutzung der DORA-Fachverfahren im Melde- und Veröffentlichungsportal der BaFin (MVP) reagiert.

Die Inhalte

  • einer E-Mail der BaFin an die Verbände beaufsichtigter Unternehmen und Einrichtungen mit der Bitte, ihre Mitglieder über Fristen und Abläufe bei der Bearbeitung von Fehlermeldungen nach einem ersten Upload zu  informieren
  • einer E-Mail der BaFin an die aba mit Antworten auf Fragen zu weiteren Problemen in Zusammenhang mit der Nutzung des DORA-Fachservices im Melde- und Veröffentlichungsportal (MVP) der BaFin

finden Sie in dem unten verlinkten Hintergrundpapier.

Frei zugänglich auf der BaFin-Internetseite befindet sich außerdem eine fortlaufend aktualisierte Übersicht der möglichen Fehlercodes bei der Einreichung des Informationsregisters und Abhilfemöglichkeiten

 

 
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