Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs: Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge in der EU
04.06.2025
Am 21. Mai 2025 hat der Europäische Rechnungshof (EuRH) einen Sonderbericht mit dem Titel: "Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge in der EU – EU‑Maßnahmen tragen nicht wirksam zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Etablierung des Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts bei" veröffentlicht.
In dem Bericht prüft der EuRH, inwieweit die Maßnahmen der EU-Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) dazu beigetragen haben, die Rolle der Ein-
richtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) in den nationalen Rentensystemen der Mitgliedstaaten zu stärken und ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) zu entwickeln.
Speziell widmete sich der EuRH den Fragen, ob
- ein ordnungsgemäß funktionierender Binnenmarkt für die bAV und PEPP geschaffen wurde, gerade im Hinblick auf grenzüberschreitende Tätigkeit;
- ein geeigneter Aufsichtsrahmen geschaffen wurde und eine angemessene Aufsicht und Risikobewertung vorliegt;
- die auf EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen die Transparenz in der zweiten und dritten Säule erhöht und die Tragfähigkeit der Rentensysteme gestärkt haben.
Mitglieder der aba finden eine ausführliche Zusammenfassung des Berichts unten zum Download.