2025-12-18 Erste aba-Einschätzung zum Zusatzrentenpaket der EU-Kommission

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Erste aba-Einschätzung zum Zusatzrentenpaket der EU-Kommission

18.12.2025

Am 20. November 2025 hat die EU-Kommission ihr sogenanntes Zusatzrentenpaket („Supplementary Pension Package“) vorgelegt. Das Paket besteht aus einem Vorschlag zur Überarbeitung der EbAV II Richtlinie, einem Vorschlag zur Überarbeitung der PEPP Verordnung sowie der „Empfehlung zu Trackingsystemen mit Informationen über die individuellen Rentenansprüche, zu Übersichten über die Altersversorgung und zur automatischen Mitgliedschaft“ (Englisch: „Commission Recommendation on pension tracking systems, pension dashboards and auto-enrolment“).

Erklärtes Ziel der EU-Kommission ist es, den Zugang von EU-Bürgern zu zusätzlicher kapitalgedeckter Altersvorsorge zu verbessern und sie so dabei zu unterstützen, ein angemessenes Alterseinkommen zu erreichen (siehe auch die entsprechende Pressemitteilung). Das Zusatzrentenpaket ist Teil der Strategie der Kommission für eine Spar- und Investitionsunion (Savings and Investment Union, SIU), die darauf abzielt, Haushalten mehr Möglichkeiten zu eröffnen, ihr Vermögen über die Kapitalmärkte aufzubauen und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Im Rahmen des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU befassen sich nun das Europäische Parlament und der Rat mit den Vorschlägen zur Überarbeitung der EbAV II Richtlinie und der PEPP Verordnung. Die aba wertet derzeit in ihren Gremien die Vorschläge aus und wird sich – auch gemeinsam mit unserem europäischen Verband PensionsEurope – aktiv in die Gesetzgebungsverfahren einbringen. Erste Einschätzungen zum Zusatzrentenpaket enthält der Kommentar “Ohne substanzielle Änderungen durch Rat und EU-Parlament bringt das Zusatzrentenpaket der EU-Kommission keine zusätzlichen Betriebsrenten” der Mitte Dezember 2025 veröffentlichten aba-Zeitschrift 8/2025.

Erste Einschätzungen der aba, die an PensionsEurope übermittelt wurden, stehen zum Download zur Verfügung. 

 

 
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