Zusatzrentenpaket der EU-Kommission („Supplementary Pension Package“) vom 19. November 2025
Aktuelle Bewertung, insbesondere des Vorschlags zur Änderung der EbAV-II-RL
27.03.2026
27.03.2026
Am 20. November 2025 hat die EU-Kommission ihr sogenanntes Zusatzrentenpaket („Supplementary Pension Package“) vorgelegt. Das Paket besteht aus einem Vorschlag zur Überarbeitung der EbAV II Richtlinie, einem Vorschlag zur Überarbeitung der PEPP Verordnung sowie der „Empfehlung zu Trackingsystemen mit Informationen über die individuellen Rentenansprüche, zu Übersichten über die Altersversorgung und zur automatischen Mitgliedschaft“ (Englisch: „Commission Recommendation on pension tracking systems, pension dashboards and auto-enrolment“). Die Vorschläge zur Überarbeitung der EbAV II Richtlinie und der PEPP Verordnung durchlaufen seitdem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union. Die aba begleitet diesen Prozess kontinuierlich auf nationaler und (gemeinsam mit unserem europäischen Verband PensionsEurope) europäischer Ebene.
Am 30. März 2026 fand ein Austausch mit dem „Netzwerk deutsche bAV in Brüssel“ zum Zusatzrentenpaket mit dem Schwerpunkt auf der Überarbeitung der EbAV II Richtlinie statt. Die im Rahmen dieser Veranstaltung gezeigten Folien mit Bewertungen aus Sicht der deutschen bAV sind auf dieser Seite abrufbar.