2019-09-25 aba-Grundsatzposition "Nachhaltigkeit und Altersversorgungseinrichtungen"

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aba-Grundsatzposition "Nachhaltigkeit und Altersversorgungseinrichtungen"

25.09.2019

Die aba hat die Grundsatzposition "Nachhaltigkeit und Altersversorgungseinrichtungen" veröffentlicht.

Die EbAV-II-RL vom Dez. 2016 war die erste aufsichtsrechtliche EU-Richtlinie, die ESG-Anforderungen formulierte, und zwar für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Inzwischen wird das Thema Nachhaltigkeit auf europäischer und nationaler Ebene breit diskutiert.

In ihrer kurzen Grundsatzposition "Nachhaltigkeit und Altersversorgungseinrichtungen" macht die aba deutlich, dass sie sich als konstruktiver Partner weiter einbringen wird. Die Altersversorgungseinrichtungen teilen das gemeinsame Verständnis, dass Nachhaltigkeit in allen drei Aspekten Umwelt, Soziales und Governance ein wesentlicher Bestandteil für eine dauerhafte tragfähige Erfüllung ihrer Aufgaben ist und dass es erforderlich ist, praktikable und erfolgversprechende Lösungen zu entwickeln.

Mit der Arbeit am BaFin-Merkblatt und der weiteren nationalen und europäischen Diskussion werden wir die aba-Grundsatzposition ergänzen und weiterentwickeln.

 
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