2020-12-02 aba-AKA Positionspapier zu den Technischen Regulierungsstandards der Offenlegungsverordnung

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aba-AKA Positionspapier zu den Technischen Regulierungsstandards der Offenlegungsverordnung

02.12.2020

Die Offenlegungs-Verordnung (Offenlegungs-VO) sieht zahlreiche technische Regulierungsstandards (auf Englisch: Regulatory Technical Standards – daher oft abgekürzt als RTS) vor, deren Entwürfe von den EU-Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA auszuarbeiten sind. Am 23. April 2020 stellten die EU-Aufsichtsbehörden (ESA) das Konsultationspapier zu den ESG-Offenlegungen bis 1. September 2020 zur öffentlichen Konsultation. Die aba hatte an der Stellungnahme von PensionsEurope mitgearbeitet.

Im September 2020 haben die EU-Aufsichtsbehörden drei Vorlageentwürfe für vorvertragliche (Art. 8 und Art. 9 Offenlegung-VO) und regelmäßige Informationen (Art. 11 Offenlegung-VO) für Nachhaltigkeitsprodukte sowie eine begleitende Befragung („survey“) veröffentlicht. Rückmeldungen zu den sieben Fragen, die sich auf die Details der Vorlagen bezogen, waren bis zum 16. Oktober 2020 möglich. Die aba hat an der PensionsEurope Rückmeldung mitgearbeitet. Die Vorlagen werden in die finalen Offenlegungs-RTS-Entwürfe der EU-Aufsichtsbehörden integriert werden. Es ist zu erwarten, dass die EU-Aufsichtsbehörden die überarbeiteten RTS-Entwürfe bis Ende Januar 2021 an die EU-Kommission geben.

Im vorliegenden Positionspapier kommentiert die aba die Entwürfe aus Sicht der EbAV und zeigt mögliche Probleme und Lösungsansätze auf. Sie weist u.a. auf die notwendige Priorisierung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen und relevanter Indikatoren durch Finanzmarktteilnehmer sowie auf konkrete Probleme bei der Anwendung der Verordnung hin (Datenverfügbarkeit und -qualität; Abgrenzung der Art. 8 Produkte).


 
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