aba Anmerkungen zum OPSG-Diskussionspapier über ein paneuropäisches Betriebsrentenprodukt (PEOP)
06.09.2024
Am 17. Mai 2024 hat die Occupational Pension Stakeholder Group (OPSG), die hausinterne Interessenvertretung für die betriebliche Altersversorgung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), ein Diskussionspapier über ein PEOP veröffentlicht. In am 06. September 2024 veröffentlichten Anmerkungen zu diesem Papier macht die aba deutlich, dass sie das Vorhaben der OPSG unterstützt, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in der EU zu stärken. Allerdings sind wir nicht sicher, ob die Schaffung eines einheitlichen Produkts auf EU Ebene ein zielführender Ansatz ist. Dafür sind die Alterssicherungssysteme der 27 Mitgliedstaaten schlichtweg zu heterogen, z. B. mit Blick auf die Rolle der zweiten Säule in der nationalen Rentenarchitektur. Außerdem sind Betriebsrenten tief in einen Rahmen aus v. a. Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht eingebettet – also Rechtsbereiche, für die die Hauptzuständigkeit bei den Mitgliedstaaten liegt. Die tiefe Verwurzelung in nationalem Recht ist auch einer der Hauptgründe, warum grenzüberschreitende betriebliche Altersversorgung ein Randphänomen bleibt. Nicht zuletzt zeigen die Erfahrungen mit dem EU-Altersvorsorgeprodukt für die dritte Säule PEPP sowie der pan-Europäischen Altersversorgungseinrichtung RESAVER, dass sowohl Angebot als auch Nachfrage für auf EU Ebene entwickelte Produkte sehr begrenzt sind.
Unserer Auffassung nach kann die EU die Alterssicherungspolitik der Mitgliedstaaten am besten dadurch fördern, indem sie als Forum für den Austausch von Erfahrungen und Ideen dient: Die Mitgliedstaaten sollen auf EU Ebene gemeinsame Ziele formulieren und ihre Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Semesters koordinieren. Falls ein PEOP entwickelt wird, sollte es sich primär an den Bedürfnissen derjenigen Mitgliedstaaten ausrichten, die noch keine bzw. eine unterentwickelte zweite Säule vorweisen. In jedem Fall dürfen bestehende Betriebsrentensysteme nicht von einem möglichen zukünftigen PEOP beschädigt werden.