2025-07-08 aba-Positionspapier zum EuRH-Sonderbericht "Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge in der EU"

normal keine LG

aba-Positionspapier zum EuRH-Sonderbericht "Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge in der EU"

08.07.2025

Am 21. Mai 2025 hat der Europäische Rechnungshof (EuRH) einen Sonderbericht mit dem Titel „Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge in der EU – EU Maßnahmen tragen nicht wirksam zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Etablierung des Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts bei“ veröffentlicht (siehe bAV-Update 2/2025 sowie die ausführliche Zusammenfassung im Mitgliederbereich der aba-Website).

Zu diesem Bericht hat die aba am 8. Juli 2025 ein Positionspapier veröffentlicht. In diesem stimmt die aba der grundsätzlichen Analyse des EuRHs zu. Sie teilt auch den Befund, dass die von der EU erlassenen Rechtsvorschriften nicht zu der Schaffung eines Marktes für EU-weit mitnahmefähige Altersvorsorgeprodukte und zu keiner Zunahme grenzüberschreitender Tätigkeit von EbAV geführt hat. Allerdings zieht die aba aus dieser Analyse zum Teil ganz andere Schlussfolgerungen als der EuRH. So betont die aba beispielsweise, dass die an EIOPA gerichtete Aufforderung des EuRH nach einer Stärkung der aufsichtsrechtlichen Konvergenz in die falsche Richtung führt: Aufsichtsrechtliche Konvergenz ist nur sinnvoll bei gleichartigen Rahmenbedingungen bzw. Verhältnissen der beaufsichtigten Unternehmen. Gerade diese fehlen aber in der betrieblichen Altersversorgung, die durch das jeweilige nationale Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht geprägt ist. Daher würde mehr Konvergenz das Ziel einer sachgerechten Aufsicht konterkarieren.

Am 22. September 2025 hat der EuRH eine Veranstaltung zu dem Sonderbericht durchgeführt. Eine Aufzeichnung ist unter diesem YouTube-Link abrufbar.

 
Diese Seite verwendet technisch notwendige Session-Cookies, die für die Dauer Ihres Besuchs (Session) gesetzt und nach dem Schließen des Browsers gelöscht werden. Einzelseiten mit Anmeldeformularen zu aba-Newslettern verwenden einen Drittanbieter-Cookie (Sendinblue). Ein weiteres Cookie ermöglicht es, dass dieses Cookie-Banner für 365 Tage ausgeschaltet bleibt, nachdem Sie es geschlossen haben. Weitere Details können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.