Empfehlung der EU-Kommission zu Spar- und Anlagekonten: aba-Positionspapier
14.10.2025
Am 30. September 2025 hat die EU-Kommission eine Empfehlung zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Spar- und Anlagekonten mit vereinfachter und vorteilhafter steuerlicher Behandlung veröffentlicht. Mit diesem nicht-bindenden Rechtsakt werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Rahmenbedingungen für solche Konten zu erarbeiten und diese steuerlich zu fördern. Neben der Empfehlung hat die EU-Kommission ein umfassendes Arbeitspapier mit Beispielen von Spar- und Anlagekonten in zahlreichen Mitgliedstaaten veröffentlicht, in welchem auch Merkmale und Best Practices identifiziert werden.
Das Ziel der EU-Kommission, die Beteiligung von EU-Bürgern an den Kapitalmärkten zu fördern und zu stärken und sie so von Sparern zu Investoren zu machen, ist grundsätzlich zu unterstützen. Gleichzeitig gilt jedoch, dass angesichts strapazierter privater und öffentlicher Haushalte die Mitgliedstaaten gezielt entscheiden müssen, welche konkreten Formen des Kapitalaufbaus sie fördern und unterstützen. Auf diesen Zielkonflikt weist die Empfehlung der EU-Kommission leider nicht hin.
Nach Auffassung der aba ist es aus verschiedenen Gründen zielführender, vorrangig die betriebliche Altersversorgung steuerlich zu fördern:
- Die betriebliche Altersversorgung bietet eine Einkommensersatzleistung im Alter, was nicht zuletzt angesichts der demografischen Herausforderungen aus sozialpolitischer Sicht für viele Arbeitnehmer erforderlich ist.
- Aufgrund ihres langfristigen Anlagehorizonts ist die betriebliche Altersversorgung für das mit der Spar- und Investitionsunion verbundene Ziel der EU-Kommission, langfristiges Kapital für die europäische Wirtschaft zu mobilisieren, prädestiniert.
- Durch ihren kollektiven Ansatz ist sie gerade für Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen ein geeignetes Vehikel, die Risiken des Kapitalmarkts zu tragen.
- Bezüglich Fragen der Kosteneffizienz gilt, dass Anbieter der betrieblichen Altersversorgung häufig von Arbeitgebern oder Sozialpartnern gegründet werden und nicht gewinnorientiert arbeiten. Zudem fallen üblicherweise keine oder nur sehr niedrige Abschluss- und Vertriebskosten an.