Positionspapier der aba zum Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EbAV II-Richtlinie
01.06.2026
Am 20. November 2025 hat die EU-Kommission als Teil ihres „Zusatzrentenpakets“ einen Vorschlag zur Überarbeitung der EbAV II Richtlinie vorgelegt. Die aba teilt das übergeordnete Ziel der Kommission, die kapitalgedeckte Altersvorsorge in Europa zu stärken. Gleichwohl sieht sie im vorliegenden Vorschlag erhebliche Risiken für die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten.
Die bAV in Deutschland zeichnet sich insbesondere durch ihre kollektive Organisation und das sie prägende Dreiecksverhältnis zwischen Trägerunternehmen, Beschäftigten und der durchführenden Einrichtung aus. Diese Merkmale unterscheiden sie grundlegend von individueller privater Altersvorsorge. Die aba betont daher die Notwendigkeit, diese spezifischen Strukturen bei einer europäischen Regulierung angemessen zu berücksichtigen.
Aus Sicht der aba muss die Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie den Charakter einer Mindestharmonisierungsrichtlinie beibehalten. Nur so kann den erheblichen Unterschieden zwischen nationalen Alterssicherungssystemen sowie im für die bAV relevanten Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht Rechnung getragen werden. Die im Kommissionsvorschlag vorgesehene Ausweitung von EU-Kompetenzen durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission und EIOPA-Leitlinien wird daher abgelehnt, da sie faktisch auf eine weitgehende Vollharmonisierung hinauslaufen würde.
Zentraler Kritikpunkt ist zudem der Umfang der vorgeschlagenen neuen Anforderungen. Viele dieser Maßnahmen würden zu erheblichen Mehrkosten führen, ohne dass ein klarer Mehrwert erkennbar wäre. Dies steht im Widerspruch zum den politischen Zielen der EU des Bürokratieabbaus. Die aba fordert daher eine umfassende Folgenabschätzung unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten.
Die aba sieht auch Risiken für die Weiterentwicklung der bAV insgesamt. Zusätzliche regulatorische Belastungen könnten dazu führen, dass Arbeitgeber sich von der betrieblichen Altersversorgung abwenden. Auch die angestrebte Verbesserung der Anlageperformance wird durch Teile des Kommissionsvorschlags konterkariert, etwa durch eine mögliche Annäherung an Solvency-II-Regelungen, die eher konservative Anlageansätze begünstigen würden.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Alterssicherungssysteme. Die Abgrenzung zwischen betrieblicher und privater Altersvorsorge sowie Fragen zur Organisation der Systeme, zur Rolle der Sozialpartner oder zu Auszahlungsformen sollten weiterhin national geregelt werden. Entsprechende EU-weite Vorgaben – etwa im Bereich von Informationspflichten – werden von der aba kritisch bewertet.
Vor diesem Hintergrund kommt die aba zu dem Schluss, dass der vorliegende Vorschlag in seiner derzeitigen Form nicht geeignet ist, die betriebliche Altersversorgung zu stärken – weder in Deutschland noch in der EU insgesamt. Vielmehr besteht die Gefahr, dass etablierte Systeme geschwächt und die Weiterentwicklung der bAV gefährdet werden. Die aba spricht sich daher für eine grundlegende Überarbeitung des Vorschlags aus und fordert einen neuen Ansatz, der die Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung angemessen berücksichtigt und eine verhältnismäßige, kosteneffiziente Regulierung sicherstellt.