2026-06-22 Umfangreiches Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau in der betrieblichen Altersversorgung

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Umfangreiches Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau in der betrieblichen Altersversorgung

22.06.2026
Umfangreiches Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau in der betrieblichen Altersversorgung

Der umfangreiche Maßnahmenkatalog der aba verfolgt insgesamt das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Vereinfachung von Steuer-, Aufsichts- und Verfahrensregeln deutlich zu entlasten. Im Mittelpunkt der aba-Tabelle – das Ergebnis einer gremienübergreifenden Sammlung – steht dabei eine systematische Reduktion administrativer Doppelstrukturen, rechtlicher Unsicherheiten und uneinheitlicher Regelungen.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Vereinfachung steuerlicher Verfahren. Zahlreiche Vorschläge zielen darauf ab, unnötige Steuerabzüge sowie anschließende Erstattungsverfahren zu vermeiden, etwa durch die Ausweitung bestehender Freistellungsmechanismen oder durch eine Gleichbehandlung vergleichbarer Kapitalerträge. Gleichzeitig sollen historisch gewachsene, inzwischen realitätsferne Grenzwerte und Fördermechanismen angepasst und dynamisiert werden, um komplexe Lösungen zur Anpassung an gesetzliche Anforderungen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung und der Vereinfachung von Kommunikationsprozessen. Die aba plädiert konsequent für den Abbau von Schriftformerfordernissen zugunsten digitaler Verfahren sowie für automatisierte Datenübermittlungen ohne zusätzliche Zustimmungshürden. Gleichzeitig sollen bestehende digitale Instrumente – insbesondere die Digitale Rentenübersicht – praxisnäher ausgestaltet werden, etwa durch leichtere Datenzugänge, erweiterte Nutzungsmöglichkeiten und weniger redundante Informationspflichten.

Eng damit verbunden ist das Ziel, Datenflüsse zu optimieren und Doppelarbeiten zu vermeiden. Viele Vorschläge adressieren parallele Melde-, Dokumentations- und Berichtspflichten gegenüber unterschiedlichen Stellen, die inhaltlich überschneidend sind. Die aba fordert hier ein „Once-only“-Prinzip, bei dem Daten nur einmal erhoben und anschließend von allen berechtigten Stellen genutzt werden können.  Auch im Aufsichtsrecht wird eine Verschlankung der Berichtspflichten und eine stärkere Abstimmung zwischen nationalen und europäischen Anforderungen angestrebt.

Zudem zielen zahlreiche Vorschläge auf die Beseitigung rechtlicher Unklarheiten. Unklare Abgrenzungen, widersprüchliche Regelungen und fehlende Klarstellungen führen vielfach zu zusätzlichem Prüf- und Dokumentationsaufwand sowie zu erhöhtem Risiko von Streitigkeiten. Die aba regt daher gesetzliche Klarstellungen und einheitliche Regelungen an, um Prozesse zu standardisieren und die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Schließlich geht es auch um strukturelle Vereinfachungen innerhalb der bAV-Systematik. Dazu zählen etwa die Harmonisierung von Förder- und Beitragsgrenzen, die Flexibilisierung von Durchführungswegen sowie Maßnahmen zur besseren Verbreitung der bAV, die zugleich den administrativen Aufwand verringern sollen. Ergänzend werden auch aufsichtsrechtliche Verfahren – etwa Meldeprozesse, Prüfanforderungen oder Bearbeitungszeiten – als zu aufwendig bewertet und sollen durch Standardisierung und verbindlichere Abläufe effizienter gestaltet werden.

Wichtig ist aber auch: Es muss außerdem der Blick auf die aktuelle EU-Gesetzgebungsverfahren zur bAV geworfen werden, v.a. zur Überarbeitung der EbAV-II-RL (aba-Positionspapier). Es gilt: Der Bürokratieaufbau für die bAV muss vermieden werden

 
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