2019-04-05 EbAV-II-Umsetzung: BMF-Referentenentwurf für VAG-Informationspflichtenverordnung

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EbAV-II-Umsetzung: BMF-Referentenentwurf für VAG-Informationspflichtenverordnung

05.04.2019

Das Bundesfinanzministerium hat am 22. März 2019 mehrere Verbände, unter ihnen die aba, zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf der VAG-Informationspflichtenverordnung eingeladen.

Am 25. März 2019 wurde der Referenten-Entwurf auf der BMF-Homepage veröffentlicht.

Grundlage des einschließlich der Begründung 19 Seiten langen Verordnungsentwurfs ist die im Rahmen des am 13. Januar 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie 2016/2341 (BGBl. I Nr. 49, S. 2672) in § 235a VAG enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Informationspflichten. Die Verordnung wird einheitlich für Pensionsfonds, Pensionskassen und andere Lebensversicherungsunternehmen, soweit sie bAV-Leistungen erbringen, gelten.

In ihrer Stellungnahme kritisiert die aba die späte Veröffentlichung des Entwurfs (vgl. dazu auch den nachstehenden Artikel), die Übernahme zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe aus der EbAV-II-Richtlinie und eine unzureichende Nutzung des Umsetzungsspielraums, den die EbAV-II-RL bewusst für die Mitgliedstaaten vorsieht. Dieser Spielraum werde stattdessen der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA und BaFin überlassen. Die aba erneuert ihre Warnung vor der damit verbundenen Gefahr einer faktischen EU-Vollharmonisierung über oder basierend auf EIOPA-Stellungnahmen für die EbAV und die bAV in Deutschland. Diese hat sie bereits ausführlich in den Stellungnahmen während des Gesetzgebungsverfahrens zum EbAV-II-Umsetzungsgesetz und in der Anhörung am 7. Nov. 2018 im Finanzausschuss des Bundestags zum Ausdruck gebracht.

Ferner weist die aba darauf hin, dass viele der im Verordnungsentwurf geforderten Informationen bereits heute bereitgestellt werden. Statt unkoordinierter Mehrfachinformationspflichten und eines sinnlosen Kopierens von Informationen sollte bereits Vorhandenes weiter genutzt werden. Dopplungen sollten zumindest durch Verweise vermieden werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

 
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