aba-Stellungnahme im Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 17 VersAusglG; 1 BvL 5/18
30.07.2019
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Frage zu entscheiden, ob § 17 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das OLG Hamm hat diese Frage dem BVerfG vorgelegt, da es durch diese Regelung der externen Teilung bei Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen sowohl den Halbteilungsgrundsatz als auch den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG als verletzt ansah. Die aba hat in einer ausführlichen Stellungnahme den Standpunkt vertreten, dass § 17 VersAusglG verfassungskonform und darüber hinaus unerlässlich ist, um die bestehende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nicht zu gefährden und eine erhebliche Ausweitung der Belastung von Arbeitgebern mit der Verwaltung betriebsfremder zusätzlicher Versorgungsanrechte zu vermeiden.