Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Grundrente
aba regt Alternative bei verbesserter Geringverdienerförderung an
22.01.2020
22.01.2020
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Referentenentwurf für ein Grundrentengesetz am 20. Januar 2020 hat sich die aba auf einen für die betriebliche Altersversorgung unmittelbar relevanten Aspekt beschränkt, die geplante Änderung des § 100 Einkommensteuergesetzes (Artikel 6 Ziffer 2 des Referentenentwurfs).
Im Kern begrüßt die aba, dass als Anreiz für die Verbreitung der bAV der Förderbetrag von max. 144 auf 288 Euro angehoben werden soll. Dadurch würden künftig Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von bis zu 960 Euro mit 30 % bezuschusst
Vorstellbar wäre aus Sicht des Verbandes aber ebenfalls, dass neben dem förderfähigen Höchstbetrag auch die Förderquote angehoben wird. Der Arbeitgeber erhielte dann von den gezahlten 480 Euro statt bisher 30 % (144 Euro) künftig 60 % (288 Euro) über die Steuer erstattet.
Auch dies würde einen starken Anreiz für Arbeitgeber setzen für mehr Niedrigverdiener höhere Betriebsrenten aufzubauen.
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