aba-Stellungnahme zur BMF-Konsultation für Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung
03.02.2020
Das BMF hatte im Dezember 2019 den Referentenentwurf einer BMF-Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz zur Konsultation gestellt. Die Deutsche Bundesbank kann nach Maßgabe des § 6 FinStabG in Verbindung mit dieser Verordnung Daten von Mitteilungspflichtigen anfordern. Mit dieser Verordnung soll erneut ein umfangreiches Meldewesen auch für EbAV geschaffen werden, und zwar bezogen auf Wohnimmobilienfinanzierung.
- Bundesministerium der Finanzen (Entwurf, Stellungnahmen der aba und anderer Verbände)