2020-02-03 aba-Stellungnahme zur BMF-Konsultation für Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung

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aba-Stellungnahme zur BMF-Konsultation für Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung

03.02.2020

Das BMF hatte im Dezember 2019 den Referentenentwurf einer BMF-Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz zur Konsultation gestellt. Die Deutsche Bundesbank kann nach Maßgabe des § 6 FinStabG in Verbindung mit dieser Verordnung Daten von Mitteilungspflichtigen anfordern. Mit dieser Verordnung soll erneut ein umfangreiches Meldewesen auch für EbAV geschaffen werden, und zwar bezogen auf Wohnimmobilienfinanzierung.

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