2020-03-23 aba-Stellungnahme zur geplanten Reform des Insolvenzschutzes für Pensionskassenzusagen

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aba-Stellungnahme zur geplanten Reform des Insolvenzschutzes für Pensionskassenzusagen

23.03.2020

Die aba hat am 18. März 2020 gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Stellungnahme zur Änderung des BetrAVG (im Rahmen des „Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, 7. SGB IV-ÄndG) abgegeben.

Dessen Eckpunkte sind folgende:

  •  Wird ein Arbeitgeber insolvent und kann die Pensionskasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung nicht erbringen, tritt der PSV für diese Leistungskürzung ein.
  • Der neue umfassende PSV-Schutz gilt auch für bestehende Betriebsrenten und Anwartschaften, allerdings nur bei künftigen Arbeitgeberinsolvenzen. Für in der Vergangenheit eingetretene Arbeitgeberinsolvenzen wird ein Schutz im Rahmen der vom EuGH gesetzten Mindestvorgaben eingeführt.
  • Zur Finanzierung der neuen Absicherung müssen auch diejenigen Arbeitgeber Beiträge an den PSV leisten, die Betriebsrenten über Pensionskassen organisieren.
  • Die Beitragsbemessung orientiert sich in pauschalierender Form an dem neu abzudeckenden Risiko.
  • Betriebsrenten, die über Pensionskassen organisiert werden, bei denen bereits ausreichende Sicherungslinien gegen Leistungskürzungen bestehen – dazu zählen die dem Sicherungsfonds Protektor angehörenden oder auf tarifvertraglicher Grundlage als gemeinsame Einrichtung betriebenen Pensionskassen sowie die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes – sind vom PSV-Schutz ausgenommen. 

Bereits Ende November 2019 wurden Verbände und Gewerkschaften eingeladen, zu einer früheren Fassung des Entwurfs Stellung zu nehmen. Hiervon hatte die aba mit einer ausführlichen Stellungnahme Gebrauch gemacht.

Eine ganze Reihe von Änderungsvorschlägen wurden aufgenommen. Die Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf, die das BMAS auf seiner Homepage zugänglich machen will, weisen auf weiteren Nachbesserungsbedarf hin.

 
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