2020-12-18 BaFin-Sammelverfügung - Konsultation erwartet

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BaFin-Sammelverfügung - Konsultation erwartet

18.12.2020

Die aktuelle „Sammelverfügung zu Anzeige- und Berichtspflichten der Versicherungsunternehmen über ihre Kapitalanlagen“ stammt aus dem Jahr 2011. Die Anlageverordnung wurde letztmals im April 2016 geändert, das überarbeitete Kapitalanlagerundschreiben (RS 11/2017 VA) wurde im Dezember 2017 veröffentlicht und inzwischen gibt es auch ein EZB- und EIOPA-Meldewesen (EZB/2018/2; aktualisierte Allgemeinverfügung zur Erfüllung der aktuellen EIOPA-Berichtspflichten).

Aktualisierungsbedarf hat die aba daher seit Jahren angemahnt. Die BaFin arbeitet jetzt an zwei Sammelverfügungen und neuen Meldeformularen: Eine Sammelverfügung für Pensionskassen und kleine Versicherungsunternehmen, die die Sammelverfügung von 2011 ersetzen soll, und eine Sammelverfügung für Pensionsfonds, mit der erstmalig Kapitalanlageberichtspflichten für Pensionsfonds eingeführt werden sollen. Sterbekassen sollen zukünftig nicht mehr in das regelmäßige Kapitalanlageberichtswesen einbezogen werden. Eine Konsultation der Entwürfe wird im 1. Halbjahr 2021 erwartet.

 
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