BMF-Referentenentwurf des zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes: aba-ABV-AKA-Stellungnahme
12.09.2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) bis zum 13. September 2024 zur Verbändekonsultation gestellt (BMF-Website). Der Referentenentwurf sieht u.a. VAG-Änderungen sowie eine Änderung der Versicherungsvergütungsverordnung im Hinblick auf die künftigen Meldungen zum zentralen europäischen Zugangsportal (ESAP) vor. U.a. für EbAV wird eine Pflicht zur Übermittlung der erforderlichen Informationen an die BaFin als ESAP-Sammelstelle geschaffen.
Zu diesem BMF-Referentenentwurf hat die aba – zusammen mit ABV und AKA – eine Stellungnahme eingereicht. Um die Investitionsmöglichkeit für Altersversorgungseinrichtungen in Infrastruktur zu fördern und um marktgängige Immobilienfonds weiterhin für Anleger, die der Anlageverordnung unterliegen, erwerbbar zu halten, wird eine korrespondierende Anpassung des Anlagekatalogs der Anlageverordnung für Immobilienfonds nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV um Infrastruktur-Projektgesellschaften vorgeschlagen. Konkret sollte eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8, Absätze 3 und 6 KAGB vorgesehen werden.