aba-Positionspapier zum Call for Evidence der EU-Kommission: Überarbeitung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)
28.05.2025

© kokouu, iStock.com, #488888801
Die aba hat im Rahmen des Call for Evidence der EU-Kommission zur Überarbeitung der SFDR eine Stellungnahme abgegeben, und zwar v.a. im Hinblick auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Deutsche EbAV setzen das auf Arbeits- und/oder Tarifverträgen beruhende Betriebsrentenversprechen eines Arbeitgebers – d.h. ihres bzw. ihrer Trägerunternehmen – an die Beschäftigten dieser Arbeitgeber um. Versorgungsberechtigte von EbAV entscheiden sich – im Gegensatz zu Verbrauchern – weder aktiv für eine spezielle Einrichtung noch für ein bestimmtes Altersversorgungssystem oder haben gar eine individuelle Anlagestrategie.
In ihrem Positionspapier erläutert die aba, warum die SFDR für EbAV daher weder praktikabel noch zielführend ist, welche strukturellen Besonderheiten berücksichtigt werden müssen und welche regulatorischen Alternativen sinnvoll wären. Die Forderung ist klar: Eine eigenständige, verhältnismäßige ESG-Regulierung im Rahmen der EbAV-II-Richtlinie. Nur so kann die politisch gewünschte Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit umgesetzt werden, ohne die betriebliche Altersversorgung unnötig zu belasten oder zu verteuern.