aba antwortet auf die EIOPA-Sondierung zur Entwicklung eines DC Pension Toolkits
04.12.2025
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA arbeitet derzeit an einem „DC Pension Toolkit“, welches darauf abzielt, die Entwicklung von beitragsorientierten (Defined Contribution bzw. DC) kapitalgedeckten Altersversorgungssystemen und -produkten in der EU zu fördern und bestehende DC-Systeme zu verbessern. Laut EIOPA richtet sich das DC-Toolkit, welches in der zweiten Jahreshälfte 2026 veröffentlicht werden soll, an politische Entscheidungsträger, Sozialpartner, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden und enthält praktische Anleitungen, Grundsätze und (nicht rechtsverbindliche) Empfehlungen, die den Mitgliedstaaten dabei helfen sollen, Rentenlücken zu schließen.
EIOPA stellte in ihrer Sondierung („Call for Evidence to inform the development of a DC pension toolkit“) 28 Fragen, die folgende Themenbereiche adressiert:
· Coverage and contributions
· Participation and contribution persistency of specific groups
· Scale and portability
· Design of the accumulation and decumulation phase
· Value for Money
· Information provision and transparency
· Emerging trends, regulation and supervision
In ihrer am 28. November 2025 eingereichten Antwort auf die EIOPA-Sondierung unterstreicht die aba, dass Entscheidungen über die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der nationalen Alterssicherungssysteme prinzipiell den Mitgliedstaaten obliegen. Dies betrifft unter anderem Fragen der steuerlichen Förderung, der Priorisierung von individuellen oder kollektiven Lösungen sowie die grundsätzliche Entscheidung, ob kapitalgedeckte Altersversorgungssysteme eher leistungs- oder beitragsorientiert ausgestaltet werden. Eine weitere zentrale Botschaft der aba-Antwort ist, dass eine strengere bzw. umfangreichere Regulierung nicht zu einer weiteren Verbreitung der kapitalgedeckten Zusatzversorgung führt.
Ferner betont die aba, dass DC-Versorgungssysteme kosteneffizient arbeiten müssen, um angemessene Renten auszahlen zu können. Dies lässt sich bestmöglich über kollektive bAV-Systeme erreichen, die idealerweise von Arbeitgebern oder den Sozialpartner aufgesetzt sind und ohne eigene Profitabsicht arbeiten. Weiterhin sind regelmäßige Beiträge und die Kapitalerträge zentral, damit angemessene Renten ausgezahlt werden können. Das deutsche Sozialpartnermodell ist ein Musterbeispiel für solch ein effizientes DC-Versorgungssystem.
Weiterhin muss die Ausgestaltung der Auszahlungsphase sorgfältig durchdacht sein. Die bloße Ansammlung von Kapital reicht für eine verlässliche Versorgung im Alter nicht aus. Ein angemessenes Design der Auszahlungsphase hängt von den nationalen Gegebenheiten ab und sollte daher auf Ebene der Mitgliedstaaten entschieden werden. Aufgrund der demografischen Entwicklungen in der EU und ihren Mitgliedstaaten sowie des entsprechenden Drucks auf die umlagefinanzierten Systeme der ersten Säule vertritt die aba jedoch die Ansicht, dass aus sozialpolitischer Perspektive der Schwerpunkt auf lebenslangen Leistungen liegen sollte.
Altersversorgungseinrichtungen müssen durch angemessene aufsichtsrechtliche Vorgaben in der Lage sein, langfristig in Kapitalanlagen mit dem besten Risiko-Rendite-Profil zu investieren. Storno-Risiken sind hier ein Hindernis. Da EIOPA dem Thema „Portabilität“ große Bedeutung beimisst, macht die aba darauf aufmerksam, dass es einen grundsätzlichen Konflikt gibt zwischen maximaler Portabilität und einer langfristig ausgelegten Kapitalanlage, welcher nicht durch regulatorische Maßnahmen zu lösen ist.
Informationen an Versorgungsberechtigte und -empfänger über die verfolgte Anlagestrategie und die Funktionsweise des jeweiligen Systems sind entscheidend, wenn und soweit diese (einen Teil des) Anlagerisikos tragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn und soweit Wahlmöglichkeiten bestehen. Dass Versorgungsberechtigte und -empfänger das Anlagerisiko tragen, ist grundsätzlich typisch für DC-Systeme. Der Umfang der Wahlmöglichkeiten hängt aber maßgeblich davon ab, ob das jeweilige System individuell oder kollektiv ausgestaltet ist.
Auffällig ist, dass einige der von EIOPA formulierten Fragen keinen unmittelbaren Bezug zur DC-Thematik aufweisen. Dazu zählen beispielsweise Überlegungen, wie Menschen mit geringem Einkommen, Selbstständige und Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen besser erreicht werden können. Derartige Fragestellungen sind unseres Erachtens auch primär Fragen der (nationalen) Rentenpolitik.
Die aba hat sich ebenfalls intensiv in die Erstellung der Antwort des europäischen Verbandes PensionsEurope auf die EIOPA-Sondierung eingebracht.