aba-Stellungnahme zum BMF-Referentenentwurf Altersvorsorgereformgesetz
11.12.2025
Die nachfolgend zusammengefasste und unten abrufbare Stellungnahme zeigt neben einer kritischen Bewertung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für eine Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge weiteren Diskussions- und Handlungsbedarf auf.
Säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge fehlt: Wir bedauern, dass ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge fehlt. Die muss korriegiert werden. Wir begrüßen es daher, dass die Bundesregierung noch vor Weihnachten 2025 eine Rentenkommission einrichten will. Diese soll Vorschläge für das Zusammenspiel aller drei Bereiche der Vorsorge – gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge – mit dem Ziel entwickeln, dass eine Lebensstandardsicherung im Alter gerade für kleine und mittlere Einkommensbezieher möglich ist.
Potential die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu schädigen: Laut Referentenentwurf sollen zukünftig Produkte der private Altersvorsorge gefördert werden, die aus Sicht der Vorsorgenden deutlich flexibler und rentierlicher sein können als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung erlauben. Dies betrifft u.a. die Flexibilisierung bzw. Aufhebung der Beitragsgarantie ebenso wie die generelle Frage der Vererblichkeit von nicht verbrauchtem Altersvorsorgekapital. Gerade Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen haben nicht für betriebliche und private Altersversorgung gleichermaßen Geld zur Verfügung, d.h. es ist zu erwarten, dass entweder in die betriebliche oder in eine private Altersversorgung investiert wird. Der Anreiz für Arbeitgeber insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten, sinkt. Diese im BMF-Referentenentwurf definierten Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge sind geeignet, die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren
Bundesregierung sollte konsistente Anreize und Botschaften zum erforderlichen Ausbau kapitalgedeckter Altersvorsorge setzen: Der vorliegende BMF-Referentenentwurf sieht eine Förderung für Produkte mit einem Auszahlungsplan vor, der mit dem 85. Lebensjahr endet. Diese Auszahlungsform kann bei Leistungsbeginn auf viele Menschen durchaus attraktiv wirken. Dabei wird aber in Kauf genommen, dass Menschen im fortgeschrittenen Alter, d.h. zu einem Zeitpunkt, in dem sie nicht mehr gegensteuern können, einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt sein können und staatliche Unterstützung notwendig wird.
Finanzielle Risiken werden auf künftige Generationen übertragen: Der BMF-Referentenentwurf erlaubt Entscheidungen, die Chancen risikoreicher Kapitalanlage und die Kostenersparnis durch den Verzicht auf Absicherung biometrischer Risiken zu privatisieren, die damit verbundenen Risiken aber zu sozialisieren. Finanzielle Risiken werden damit anders als in der betrieblichen Altersversorgung auf die künftigen Steuer- und Beitragszahler übertragen, während nicht verbrauchtes Altersvorsorgekapital – anders als bei der betrieblichen Altersversorgung – großzügig vererbt werden kann. Das ist sozialpolitisch kritisch.
Neue Fördersystematik einfacher, aber nicht alle Personengruppen profitieren: Die neue Fördersystematik ist einfacher und transparenter, aber nicht für alle Personengruppen eine Verbesserung: Die bisherige Kinderförderung kam vor allem Müttern zugute, da schon 60 Euro ohne eigenes Einkommen die vollen Zulage auslösten – künftig sind dafür 1.200 Euro nötig.
Altersversorgung ist mehr als Vermögensbildung: Für die private Altersvorsorge ist eine Konzentration auf die Altersleistung vorgesehen. Todesfall- und Erwerbsminderungsrisiken dürfen hier – um die Vergleichbarkeit der Produkte und die Möglichkeit des Anbieterwechsels zu verbessern - nicht mehr abgesichert werden und Auszahlpläne ohne eine lebenslange Auszahlung werden gefördert. Damit werden in den genannten Bereichen mögliche Versorgungslücken eröffnet, die ein nachhaltiges Versorgungsniveau konterkarieren und bei der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden können.
Die kollektive Kapitalanlage sollte gestärkt werden: Der kollektive Ansatz der betrieblichen Altersversorgung sorgt selbst bei hohen Aktienquoten und alternativen Anlagen in einer kollektiven Kapitalanlage für einen Risikoausgleich und reduziert damit für den Einzelnen auch Kapitalmarktschwankungen. Dies erfolgt bei einer individuellen Kapitalanlage nicht. Will man auf Garantien verzichten, ist dies auch in der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des Sozialpartnermodells möglich. Beim Sozialpartnermodell (kollektives DC-Modell) sind allerdings lebenslange Leistungen vorgesehen. Auszahlpläne bis 85 wie in der privaten Altersvorsorge sind im Sozialpartnermodell nicht möglich. Die für die private Altersvorsorge vorgesehene Vielfalt und der mögliche Anbieterwechsels beim Ruhestandsbeginn führen zu Beratungsbedarf und zusätzlichen Kosten.
Neue Förderung für alte und neue bAV-Verträge begrüßenswert: Neue Förderung für alte und neue bAV-Verträge ist zu begrüßen, doch Rechtsklarheit ist notwendig und unnötige Komplexität muss vermieden werden: Wir begrüßen die neue Fördersystematik, die auch für bestehende bAV-Riesterverträge genutzt werden kann. Es sollte jedoch klargestellt werden, dass auch in der betrieblichen Altersversorgung Zusagen mit einer 100%- und 80%-Garantie ebenso förderfähig sind wie die reine Beitragszusage.