2026-03-16 aba-Stellungnahme für die Alterssicherungskommission

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aba-Stellungnahme für die Alterssicherungskommission

aba nimmt Stellung zu den Leitfragen der Alterssicherungskommission

16.03.2026
aba-Stellungnahme für die Alterssicherungskommission

Mehrere Institutionen und Verbände wurden von der durch die Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben. Auch die aba wurde angefragt und hat zu den Leitfragen der Kommission Stellung genommen

Zusammenfassung

I. Welche konkreten Problemlagen identifizieren Sie in der aktuellen Situation und erwarteten Entwicklungen des Alterssicherungssystems und wie bewerten Sie diese?

Das deutsche Drei‑Säulensystem leidet vor allem darunter, dass ein säulenübergreifendes, konsistentes Gesamtkonzept fehlt, wodurch Reformen isoliert erfolgen und sich negative Wechselwirkungen zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge ergeben. Gleichzeitig verschärfen Demografie, die gesamtwirtschaftliche Lage und steigende Bürokratie die strukturellen Probleme, sodass das System seinen Anspruch auf verlässliche Lebensstandardsicherung immer eingeschränkter erfüllen kann.

Betriebliche Altersversorgungssysteme haben durch ihren kollektiven Ansatz klare Effizienzvorteile und wirksame Mechanismen der Risikomitigierung. Da sie aber im Regelfall über noch längere Zeiträume angelegt sind als die private Altersvorsorge und durch gesetzliche und höchstrichterliche Vorgaben (u.a. durch eine Überbetonung des Bestandschutzes) an vielen Stellen zu starr sind, laufen sie Gefahr, eintretenden Veränderungen nicht gerecht werden zu können.

Bei der aktuellen Reform der (staatlich geförderten) privaten Altersvorsorge ist kritisch, dass diese zu einseitig auf das Ziel einer privaten Vermögensbildung ausgerichtet ist. Dies erzeugt Fehlanreize und birgt große Risiken für eine verlässliche Absicherung im Alter, insbesondere jenseits des Alters von 85 Jahren.

Auf europäischer Ebene kritisieren wir unangebrachte Harmonisierungsbestrebungen, die im Widerspruch zur nationalen Zuständigkeit für die Rentenpolitik stehen, und zu massiven Kostensteigungen für die bAV führen können, denen bei deutschen Altersversorgungseinrichtungen, kein oder kaum ein Mehrwert für Versorgungsberechtigte und Trägerunternehmen gegenüberstehen. Gleichzeitig sind auf nationaler Ebene dringend benötigte Maßnahmen für Entbürokratisierung und eine Nutzung der Chancen der Digitalisierung noch viel zu gering.

II. Positive oder negative Wechselwirkungen zwischen dem Altersvorsorgesystem und anderen Bereichen

Ein funktionierendes Mehrsäulensystem kann und muss insgesamt die soziale Stabilität fördern, Risiken streuen und den unterschiedlichen Erwerbsbiografien Rechnung tragen.

Betriebliche Altersversorgung hat eine wichtige arbeitsmarkt- und personalpolitische Funktion. Sie steigert die Arbeitgeberattraktivität, unterstützt Bindung und Gewinnung von Fachkräften und leistet für Beschäftigte einen wertvollen Beitrag zur langfristigen finanziellen Absicherung. Für die Arbeitgeber ist die betriebliche Altersversorgung nicht nur ein Kostenfaktor, sondern sie geht auch mit Risiken einher.

Betriebliche Altersversorgung stärkt öffentlichen Finanzen und die volkswirtschaftliche Stabilität. Sie trägt zusammen mit der privaten Vorsorge zur Mobilisierung von Sparvermögen bei und unterstützt langfristige Investitionen in Wirtschaft, Infrastruktur und wirtschaftliche Transformationsprozesse (...).

III. Welche Elemente sollten im Altersvorsorgesystem in jetziger Form bestehen bleiben? Welche Risiken und Chancen gibt es im Vorsorgesystem, die vermieden bzw. stärker genutzt werden sollten?

Die Grundstruktur des Drei-Säulen-Systems sollte grundsätzlich erhalten, aber zugleich weiterentwickelt werden. Ein Ausbau kapitalgedeckter Altersversorgung, die mit anderen Risiken als die umlagefinanzierte erste Säule einhergeht, ist auch aus Risikogesichtspunkten anzustreben.

Die Stärken der betrieblichen Altersversorgung sollten ausgebaut und besser genutzt werden. Ihre kollektive Organisation ermöglicht nicht nur Effizienzgewinne, sie bietet zudem eine stabilisierende Komponente im System, weil sie eine lebenslange auskömmliche Leistung realisieren kann und durch kollektive Mechanismen Schwankungen abfedert. Sie ist besonders geeignet, die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen und so für eine gute Altersversorgung zu sorgen (...).

IV. Welche Lösungsansätze schlagen Sie vor? Welche Reform ist aus Ihrer Sicht zwingend erforderlich und sollte höchste Priorität haben? Welche Wechselwirkungen sind dabei zu beachten?

Wie in Ländern wie den Niederlanden, Schweden oder Dänemark sollte die Altersversorgung auch in Deutschland einen dualen Kern aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung haben, wo erwünscht und möglich ergänzt durch eine private Altersvorsorge und ggfs. zusätzlich durch Vermögensbildung. Das Gesamtgewicht der kapitalgedeckten Säulen der Alterssicherung soll dabei wachsen.

Wichtig für eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung als kapitalgedeckte Säule ist neben einer konsequenten Umsetzung eine zeitnahe Ergänzung des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II): Bessere Renditechancen müssen in allen beitragsbezogenen Zusagearten der bAV rechtssicher ermöglicht werden. Das Sozialpartnermodell (reine Beitragszusage) braucht verlässliche Anschluss‑ und Öffnungsmöglichkeiten in der Fläche. Optionsmodelle (Opt‑out) müssen breiter anwendbar werden.

Notwendig sind außerdem weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Die Chancen der Digitalisierung müssen genutzt werden können. Von der europäischen Ebene erwarten wir Rückenwind und Unterstützung nicht nur für die Stärkung des Kapitalmarkts zu Gunsten einer Spar- und Investitionsunion, sondern auch durch eine angemessene und die spezifischen Stärken anerkennende Regulierung kollektiver Alterssicherungssysteme, die von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV, in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds) organisiert werden (...).

(Auslassungen gegenüber der unten verlinkten Vollversion sind durch "(...)" gekennzeichnet.)

 
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