aba-Stellungnahme zum BMF-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
05.08.2026
Die aba hat am 31. Juli 2026 zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente Stellung genommen.
Obwohl sich dieser allein auf die private Altersvorsorge bezieht, sieht die aba dennoch einen wichtigen Bezug zur betrieblichen Altersversorgung.
Aus Sicht der aba sollte das angesparte Frühstartrenten-Kapital nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht dauerhaft nur auf zertifizierte Altersvorsorgeverträge, vor allem der privaten Vorsorge, beschränkt bleiben.
Es sollte grundsätzlich auch steuerneutral in eine betriebliche Altersversorgung übertragen werden können. Dies würde Wahlfreiheit stärken, bestehende bAV-Strukturen nutzen und parallele Vorsorgeanwartschaften vermeiden.