2026-09-10 aba-Stellungnahme zum BMAS Referenten-Entwurf einer Rentenübersichts-Authentifizierungsverordnung

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aba-Stellungnahme zum BMAS Referenten-Entwurf einer Rentenübersichts-Authentifizierungsverordnung

10.09.2026
@anayberkut, istockphoto.com, #1516609875
@anayberkut, istockphoto.com, #1516609875

Die aba hat am 10. September 2026 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einer Rentenübersichts-Authentifizierungs-Verordnung Stellung genommen.

Positiv bewertet die aba: Künftig soll für den Zugang zur Digitalen Rentenübersicht nicht mehr ausschließlich das Vertrauensniveau „hoch“ erforderlich sein. Auch Authentifizierungsverfahren mit dem Vertrauensniveau „substanziell“ sollen zugelassen werden. Damit könnte unter anderem zukünftig das ELSTER-Zertifikat für die Anmeldung genutzt werden.

Der Vorschlag entspricht in dieser Form exakt einer im Rahmen der Empfehlung 4 der Empfehlungen der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Einzelmaßnahme (nachlesbar hier auf Seite 20)

Die aba begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Der alternative Zugang kann die Nutzung der Digitalen Rentenübersicht spürbar erleichtern und die Nutzerzahlen erhöhen. Gleichzeitig sieht die aba weiteres Potenzial für eine noch bürgerfreundlichere Lösung. Mit rund 25 Millionen aktiven ELSTER-Zertifikaten wird der Kreis potenzieller Nutzerinnen und Nutzer deutlich erweitert. Allerdings dürfte die tatsächliche Verfügbarkeit innerhalb von Haushalten häufig auf eine Person beschränkt sein. Zudem muss gewährleistet sein, dass ELSTER für einen mobilen Zugang zur digitalen Rentenübersicht auch in praktischer Hinsicht einfach nutzbar ist.

Die aba spricht sich zudem dafür aus, perspektivisch auch etablierte Authentifizierungslösungen aus dem Finanzsektor zu berücksichtigen. Verfahren mit vorgelagerter Identitätsprüfung und Zwei-Faktor-Authentifizierung werden von Millionen Bürgerinnen und Bürgern bereits genutzt und könnten den Zugang erheblich erleichtern.

Eine Vereinfachung der Nutzung der eID bleibt wichtig: Die eID-Funktion sollte weiterhin ein zentraler Bestandteil des Authentifizierungsökosystems bleiben. Die aba hofft, dass die im Zuge der Reform der eIDAS-Verordnung vorgesehene EUDI-Wallet den praktischen Einsatz der eID in Zukunft erleichtern wird. Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien zum Bereich e-Government, dass die eID immer noch auf weitverbreitete Vorbehalte stößt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit ergänzender Zugangswege.

Eine weitere wichtige (gegebenenfalls gesetzgeberisch zu klärende) Frage ist, ob der Kreis der zur an die Digitale Rentenübersicht angebundenen Versorgungsträger durch Schaffung neuer Informationspflichten (diese würden in der Logik des Rentenübersichtsgesetzes zu einer Anbindungspflicht) oder aber durch zusätzliche Anreize zur freiwilligen Anbindung vergrößert werden könnte. In diesem Kontext regt die aba an, Vorsorgeeinrichtungen von der Verpflichtung zum Versand von Renteninformationen zu entbinden, wenn die entsprechenden Informationen bereits über die Digitale Rentenübersicht bereitgestellt werden.

Aktueller Nachtrag: Bis 9. Oktober 2026 (Veröffentlichung dieses Beitrags im Rahmen des Newsletters bAV-Update 2026) wurde die Verordnung noch nicht verabschiedet bzw. verkündet.

 
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