2026-09-17 Stellungnahme zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, insbesondere zum Ausbau kapitalgedeckter Altersvorsorge

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Stellungnahme zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, insbesondere zum Ausbau kapitalgedeckter Altersvorsorge

17.09.2026
Stellungnahme zu  den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, insbesondere zum Ausbau kapitalgedeckter Altersvorsorge

Die aba begrüßt die Empfehlung der Alterssicherungskommission, ein säulenübergreifendes Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 % netto nach Steuern und Sozialabgaben anzustreben. Diese Zielgröße sollte jedoch nicht nur als Monitorings- oder Orientierungsgröße verstanden werden, sondern vielmehr der normative Kompass für konkrete Reformen sein.

Die aba teilt die Auffassung der Alterssicherungskommission, dass die betriebliche Altersversorgung (bAV) für das angestrebte Gesamtversorgungsniveau unerlässlich ist. Nur durch eine konsequente Stärkung der bAV kann die Lücke zwischen der neuen politischen Zielgröße und der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung geschlossen werden. So zeigen die Berechnungen der FV Mathematische Sachverständige, dass zum Erreichen einer Nettoersatzquote von 70 % etwa 15 Prozentpunkte zum Nettorenteneinkommen durch die bAV (sowie ggf. die private Altersvorsorge) beigesteuert werden müssen. Für jüngere Durchschnittsverdiener ist dafür je nach Ausgestaltung der Altersversorgung (insbes. hinsichtlich des jeweiligen Garantieniveaus) ein Beitragsvolumen von etwa 3,5 % bis 7 % vom Bruttoeinkommen notwendig, bei älteren Arbeitnehmern sind die erforderlichen Beitragsvolumina entsprechend höher.

Die bAV ist für den Ausbau kapitalgedeckter Altersvorsorge gut aufgestellt und unverzichtbar. Der kollektive Ansatz der bAV sorgt selbst bei hohen Aktienquoten und alternativen Anlagen in einer kollektiven Kapitalanlage für einen Risikoausgleich und reduziert damit für den Einzelnen auch die Auswirkungen von Kapitalmarktschwankungen. Um diesen Wirkmechanismus für die bAV als Ganzes nutzbar zu machen, ist es notwendig, abgesenkte Garantieniveaus in der bAV in allen Zusagearten rechtssicher zu ermöglichen. Dadurch kann auch das notwendige Beitragsniveau in einem für alle Beteiligten verträglichen Rahmen gehalten werden.

Die empfohlenen zusätzlichen Pflichtbeiträge in der ersten Säule werden den finanziellen Spielraum für bestehende und neue bAV-Systeme verringern und könnten damit Verdrängungseffekte auslösen. Der Bericht der Alterssicherungskommission adressiert leider nicht die Wechselwirkungen zwischen den drei Säulen der Altersversorgung. Insbesondere bleibt offen, wie sich die Einführung einer staatlich organisierten Kapitalrente auf die Möglichkeit und Bereitschaft, bAV-Alterssicherungssysteme zu finanzieren und pAV-Produkte zu kaufen auswirkt. Erforderlich ist aus Sicht der aba ein gesamthafter Blick auf alle Lohnnebenkosten und ein abgestimmtes Mehrsäulenkonzept, das bestehende bAV-Strukturen nutzt, Doppelbelastungen vermeidet und die bAV gezielt als tragende Säule der Lebensstandardsicherung stärkt. Die aba empfiehlt eine einfache Anrechnung bestehender bAV-Beiträge auf die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kapitalrente. Ferner regt die aba an, ein kollektives Opting out zur gesetzlichen Kapitalrente (z.B. durch eine tarifliche Öffnungsklausel für Branchenlösungen) zu diskutieren.

Das aba-Papier setzt sich mit allen von der Alterssicherungskommission erwähnten Maßnahmen zur Stärkung der bAV sowie mit den genannten Maßnahmen zu Bürokratieabbau, Portabilität und Rechtssicherheit auseinander. Die aba spricht sich dafür aus, alle Durchführungswege und Zusagearten der bAV in den Blick zu nehmen, damit die zweite Säule insgesamt einfacher, renditestärker und attraktiver wird.

Die aba steht bereit, den Sozialpartnerdialog fachlich zu unterstützen und zeigt in ihrer Stellungnahme wichtige Handlungsfelder und Lösungsansätze auf.

 
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