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d) Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung 2021 in Mrd. Euro - Veränderungen gegenüber 2020

(Stand: Juli 2023)

30.11.2023

Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung, also die Vermöggenswerte mit denen die Verpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung einmal bedient werden, betrugen 693,7 Mrd. Euro Ende des Jahres 2021 und haben damit um rund 3,2% gegenüber dem Vorjahr (672,2 Mrd. Euro) zugenommen.

Die Deckungsmittel sind gestiegen bei den

  • Direktzusagen um 1,0% (Anstieg von 315,5 Mrd. auf 318,8 Mrd. Euro),
  • Pensionskassen um 4,5% (Anstieg von 190,2 Mrd. auf 198,8 Mrd. Euro),
  • Direktversicherungen um 4,3% (Anstieg von 72,3 Mrd. auf 75,4 Mrd. Euro),        
  • Pensionsfonds um 10,8% (Anstieg von 55,3 Mrd. auf 61,3 Mrd. Euro),
  • Unterstützungskassen um 1,3% (Anstieg von 38,9 Mrd. auf  39,4 Mrd. Euro).

Von den Deckungsmitteln für Direktzusagen in Höhe von insgesamt 318,8 Mrd. Euro (2021) entfallen rd. 171 Mrd. Euro auf laufende Renten und rund 147 Mrd. Euro auf unverfallbare Anwartschaften. Bei den Unterstützungskassen ist die Anzahl der versorgungsberechtigten Rentner von rund 460.000 in 2020 auf rund 466.000 in 2021 gestiegen. Die Anzahl der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften beträgt rund 1,75 Mio. Anwartschaften.

Quelle: Klein R. (2023), Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in 2021, in: Betriebliche Altersversorgung, Heft 5/2023, S. 400ff.