d) Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung 2023 in Mrd. Euro - Veränderungen gegenüber 2021
(Stand: Juli 2025)
04.08.2025
04.08.2025
Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung, also die Vermögenswerte, mit denen die Verpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung bei Eintritt des Leistungsfalls bedient werden, betrugen 727,9 Mrd. Euro Ende des Jahres 2023 und haben damit um rund 3,3% gegenüber dem Vorjahr (704,9 Mrd. Euro) zugenommen.
Die Deckungsmittel sich verändert bei den
- Direktzusagen um +2,7% (Anstieg von 327,2 Mrd. auf 336,1 Mrd. Euro),
- Pensionskassen um +2,9% (Anstieg von 204,3 Mrd. auf 210,2 Mrd. Euro),
- Direktversicherungen um +3,6% (Anstieg von 78,2 Mrd. auf 81,0 Mrd. Euro),
- Pensionsfonds um +8,9% (Anstieg von 55,1 Mrd. auf 60,0 Mrd. Euro),
- Unterstützungskassen um +1,0% (Anstieg von 39,8 Mrd. auf 40,2 Mrd. Euro).
Von den Deckungsmitteln für Direktzusagen in Höhe von insgesamt 327,2 Mrd. Euro (2022) entfallen rd. 184 Mrd. Euro auf laufende Renten und rund 152 Mrd. Euro auf unverfallbare Anwartschaften. Bei den Unterstützungskassen ist die Anzahl der versorgungsberechtigten Rentner von rund 464.000 in 2022 auf rund 469.000 in 2023 leicht gestiegen. Die Anzahl der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften beträgt in diesem Durchführungsweg rund 1,83 Mio. Anwartschaften.
Die durchschnittliche Reinverzinsung der Kapitalanlagen bei den Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern lag bei 6,9% (Vorjahr: 13,6%). Rund 947.000 Anwärter (Vorjahr: 895.000 Anwärter) und rund 408.000 Rentner (Vorjahr: 409.000 Rentner) sind Versorgungsberechtigte im Durchführungsweg Pensionsfonds.