d) Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung 2022 in Mrd. Euro - Veränderungen gegenüber 2021
(Stand: Juli 2024)
20.08.2024
20.08.2024
Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung, also die Vermögenswerte, mit denen die Verpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung bei Eintritt des Leistungsfalls bedient werden, betrugen 704,6 Mrd. Euro Ende des Jahres 2022 und haben damit um rund 1,6% gegenüber dem Vorjahr (693,7 Mrd. Euro) zugenommen.
Die Deckungsmittel sich verändert bei den
- Direktzusagen um +2,6% (Anstieg von 318,8 Mrd. auf 327,2 Mrd. Euro),
- Pensionskassen um +2,8% (Anstieg von 198,8 Mrd. auf 204,3 Mrd. Euro),
- Direktversicherungen um +3,7% (Anstieg von 75,4 Mrd. auf 78,2 Mrd. Euro),
- Pensionsfonds um -10,1% (Rückgang von 61,3 Mrd. auf 55,1 Mrd. Euro),
- Unterstützungskassen um 1,0% (Anstieg von 39,4 Mrd. auf 39,8 Mrd. Euro).
Von den Deckungsmitteln für Direktzusagen in Höhe von insgesamt 327,2 Mrd. Euro (2022) entfallen rd. 177 Mrd. Euro auf laufende Renten und rund 149 Mrd. Euro auf unverfallbare Anwartschaften. Bei den Unterstützungskassen ist die Anzahl der versorgungsberechtigten Rentner von rund 466.000 in 2021 auf rund 464.000 in 2022 leicht gefallen. Die Anzahl der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften beträgt rund 1,77 Mio. Anwartschaften.
Die Verringerung der Deckungsmittel bei Pensionsfonds ist insbesondere verursacht durch einen Rückgang der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern von rd. 57,4 Mrd. Euro in 2021 auf 50,7 Mrd. Euro.