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f) Arbeitskostenerhebung 2020: Aufwendungen für bAV (Arbeitgeber, Arbeitnehmer) nach Unternehmensgrößenklassen im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in den alten und neuen Bundesländern

(Stand: Juli 2022)

01.08.2022

Laut letzter Arbeitskostenerhebung des Stat. Bundesamtes betrugen die Gesamtaufwendungen der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung (bAV) 1.548 Euro im Jahr 2020. Das waren 2,47% der Bruttoarbeitskosten in Höhe von 62.632  Euro. Es zeigte sich, dass mit steigender Unternehmensgrößenklasse auch die Aufwendungen für die bAV stiegen. In der Unternehmensgrößenklasse mit 10 bis 49 Beschäftigten betrugen die Aufwendungen 463 Euro (0,94%). In der höchsten Größenklasse mit 1.000 und mehr Beschäftigten waren es 2.693 Euro (3,62%).

Die Aufwendungen der Arbeitnehmer für ihre bAV betrugen im Jahr 2020 durchschnittlich 463 Euro (0,74%). Auch hier zeigte sich, dass mit steigender Unternehmensgrößenklasse auch die Aufwendungen steigen. In der kleinsten Größenklasse (Unternehmen mit 10 -49 Beschäftigten) waren es 254 Euro (0,52%). In der Größenklasse mit 1.00 und mehr Beschäftigten betrugen die Aufwendungen 651 Euro (0,88%). Auffallend ist, dass die Arbeitnehmer in allen Unternehmensgrößenklassen  immer unter einem Prozent der Bruttoarbeitskosten für ihre bAV aufwendeten.

Die Arbeitskostenerhebung wird alle vier Jahre durchgeführt. Die neueste Erhebung datiert aus dem Jahr 2020.

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