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BetrAV 3/2025 erschienen

30.04.2025

Gregor Asshoff, Dr. Gerhard Mudrack und Werner Schneider, Mitglieder des Vorstands der SOKA-BAU begrüßen in ihrem Kommentar zur BetrAV-Ausgabe 3/2025 die noch vor der Bundestagswahl in der Anlageverordnung verankerte Infrastrukturquote von bis zu 5% des Sicherungsvermögens für dringend erforderliche Investitionen in die Errichtung, den Ausbau, die Sanierung und Erhaltung und Bereitstellung sowie das Halten, Betreiben oder Bewirtschaften von Infrastruktur. 

Zentrale Reformanliegen für die neue Legislaturperiode sind aus Sicht der Autoren die Anhebung der Förderbeträge der steuerlichen Geringverdienerförderung zugunsten von Altersversorgungsverträgen gemäß § 100 EStG. Auch über Abfindungsmöglichkeiten von Kleinstrenten und die Gewährung von Betriebsrenten bei teilweisem Wegfall des Erwerbseinkommens solle der Gesetzgeber erneut nachdenken.

Fünf der Abhandlungen der Ausgabe 3/2025 basieren auf Vorträgen, die bei dem von SOKA-BAU im Dezember 2024 organisierten "Symposium der Bauwirtschaft: Entwicklungspotenziale der betrieblichen Altersversorgung" gehalten wurden.

  • Dr. Rolf Schmachtenberg (in seiner bis März 2025 ausgeübten Funktion als beamteter Staatssekretär im BMAS) analysiert Entwicklungspotenziale der betrieblichen Altersversorgung. Bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge, die ein auf 48% stabilisiertes Rentenniveau ergänzen soll, komme Sozialpartnermodellen auf Grund der Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen eine zentrale Rolle zu.
  • Prof. Dr. Rainer Schlegel spricht sich in seinem Beitrag u.a. dafür aus, den Zugang zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung deutlich zu vereinfachen und die Komplexität betrieblicher Altersvorsorge insgesamt zu reduzieren. Mit Blick auf die reine Beitragszusage plädiert er dafür, die Vorteile kapitalgedeckter Vorsorge stärker in den Vordergrund zu stellen und ein höheres Risiko bei der Anlage mit dementsprechenden Chancen auf höhere Renditen zuzulassen.
  • Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer sieht eine zentrale Rolle der betrieblichen Altersversorgung darin, angesichts des gesunkenen Rentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung für ein auskömmliches Rentenniveau zu sorgen. In dieser Aufgabe sei sie heute stärker gefordert denn je. Zu den aussichtsreichen Instrumenten für eine Stärkung der Verbreitung in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern zählt für Steinmeyer auch, aber nicht allein das Sozialpartnermodell.
  • Stephanie Rachor, Vorsitzende Richterin des 3. Senats am Bundesarbeitsgericht, widmet sich der aktuellen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung. Hierbei behandelt sie u.a. Fragen der Vertragsfreiheit und Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), der Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung und der Tarif­öffnungsklausel des ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes.
  • Prof. Dr. Martin Franzen grenzt in seinem Beitrag Sozialkassenmodelle und Sozialpartnermodelle voneinander ab. Seines Erachtens hat der Gesetzgeber beim Sozialpartnermodell für die Ziele einer Deregulierung und der Einführung einer reinen Beitragszusage mit dem Tarifvertrag ein ungeeignetes Instrument gewählt. Die reine Beitragszusage funktioniere vorrangig in Branchen, in denen es bereits eine gelebte Sozialpartnerschaft gibt, und als Ergänzung bestehender Systeme.

In zwei weiteren Abhandlungen 

  • widmet sich Prof. Dr. Reinhold Höfer der Frage der Ausbreitung betrieblicher Altersversorgung durch betriebliche Optionsmodelle. Unter anderem spricht er sich dafür aus, dass tarifvertragliches Entgelt auch ohne tarifvertragliche Ermächtigung Gegenstand eines betrieblichen Optionsmodells sein dürfe.
  • stellt Dr. Claudio Nedden-Boeger "Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Versorgungsausgleich" vor und behandelt hier u.a. Fälle im Zusammenhang mit sukzessiven Versorgungsverhältnissen einer Geringfügigkeitsprüfung bei Grundrenten­-Entgeltpunkten und der Frage der Änderbarkeit nach § 51 VersAusglG wegen neu entstehender Anrechte.

Bezugshinweis

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Über die BetrAV: 

Die von der aba herausgegebene Zeitschrift BetrAV bietet in jeder Ausgabe auf ca. 100 Seiten eine Fülle von Fachartikeln sowie Informationen über politische Diskussionen, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Praxis und Wissenschaft aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung.​​​​