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BetrAV 2|2026 erschienen

06.03.2026

„Mind the Gap“ oder doch ein Bürokratiemonster mit Ansage – und die bAV mittendrin?“ Diese Fragen stellt Marco Herrmann in seinem Kommentar zur Entgelttransparenzrichtlinie, deren Vorgaben bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt sein müssen.

Der verbleibende Zeitraum für das Gesetzgebungsverfahren ist sehr knapp und viele Fragen sind weiterhin offen. Die vom BMBFSFJ eingesetzte Kommission zur „bürokratiearmen Umsetzung“ hat erst am 6. November 2025 einen Abschlussbericht vorgelegt. Dessen Bewertung ist gespalten ausgefallen, und die betriebliche Altersversorgung wird lediglich in einzelnen Sondervoten erwähnt. Für Herrmann ist zwar das Ziel der Schließung der Lohnlücke zwischen den Geschlechtern durch mehr Transparenz „nobel“. Doch bei genauerem Hinsehen entpuppe sich das Vorhaben, insbesondere für die bAV, als Paradebeispiel für ein nicht unbekanntes Phänomen: Gut gemeint, aber nicht wirklich gut gemacht.

Der Kommentar verdeutlicht insbesondere die vielfältigen Herausforderungen beim Versuch, den „Wert“ einer Versorgungszusage fair und vergleichbar zu differenzieren. Besondere Risiken sieht Herrmann bei Altsystemen, die nicht mehr an das aktuelle Entgelt gekoppelt sind. Der Autor appelliert an den Gesetzgeber, endlich für Rechtssicherheit zu sorgen, unter anderem durch die Festlegung von standardisierten, pauschalierten Bewertungsmethoden für die bAV im Rahmen der Entgelttransparenz.

Marco Herrmanns Fazit: Die bAV als einer der wertigsten Bestandteile der Gesamtvergütung sollte nicht zur Projektionsfläche für Entgelttransparenz-Ängste werden, sondern als das wahrgenommen werden, was sie ist: Ausdruck langfristiger Wertschätzung und finanzieller Sicherheit.

In den Abhandlungen dieser Ausgabe werden folgende Themen behandelt.

  • Dr. Joachim Wutte analysiert in seinem Beitrag „Optionssysteme durch Betriebsvereinbarung nach dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz“ den neuen § 20 Abs. 3 BetrAVG. Sein Hauptaugenmerk gilt der in diesem Absatz enthaltenen Tarifexklusion und der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses in Höhe von mindestens 20 Prozent des umgewandelten Arbeitsentgelts (pauschal und in allen Durchführungswegen). Wutte kommt zum Ergebnis, dass nur mit einer (für ihn aus verfassungsrechtlichen Gründen gebotenen) Außerachtlassung der Tarifexklusionsklausel die Norm einen relevanten Anwendungsbereich bekommen könne.
  • Malte Bormann widmet sich einem BAG-Urteil vom 6.5.2025 (Az. 3 AZR 130/24). Laut dem Richterspruch kann die Haftung des PSVaG nach der Übernahme einer Versorgungszusage unter Umständen zwei Jahre lang in der Höhe begrenzt sein. Die Ursache: Das BAG setzt in bestimmten Fällen die schuldbefreiende Übernahme mit einer Neuzusage gleich. Der Autor hält die Urteilsbegründung für nicht überzeugend und äußert Kritik an der damit einhergehenden Einschränkung des Insolvenzschutzes bei Übernahmen von Versorgungszusagen.
  • Dr. Stefan Nellshen arbeitet in seinem Beitrag auf Basis wirtschaftlicher und mathematischer Fakten und Zusammenhänge heraus, warum Alterssicherungssysteme, die aus Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung gemischt sind, sich als resilienter erweisen als Systeme mit nur einer Finanzierungsform. Der Autor möchte so der Diskussion um das Rentensystem ein – insbesondere auch quantitatives – Fundament hinzufügen. Außerdem will er aufzeigen, welche Rolle welche Finanzierungsform und welche Säule im Gesamtsystem spielen kann bzw. spielen sollte.
  • Hanne Borst, Dr. Martin Sauterm und Niko J. Wolf analysieren in ihrem Beitrag den „Neustart der Riester­Förderung“ auf Basis des am 17.12.2025 beschlossenen Regierungsentwurfs für ein Altersvorsorgereformgesetz. Die Autoren stellen die Details der geplanten neuen beitragsproportionalen Förderung und die neuen Altersvorsorgeformen vor (insbesondere das Altersvorsorgedepot). Danach widmen sie sich den Schnittstellen zur betrieblichen Altersversorgung und deren Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Alexander Gunkel befasst sich in seinem Beitrag kritisch mit bestehenden Regelungen zur Zahlung freiwilliger Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Momentan sind diese auch Gegenstand rentenpolitischer Reformkonzepte, etwa in Form des von der IG Metall entwickelten Modells einer  „Soli-Rente-Plus". Der Autor warnt vor einer Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung mit neuen Finanzierungslasten. Pflichtbeitragszahler würden unfreiwillig in eine Ausfallhaftung für neue Ansprüche genommen, deren Erfüllbarkeit fraglich sei und die überdies zu einer negativen Risikoselektion zulasten der Solidargemeinschaft der Pflichtbeitragszahler führen könne.

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Über die BetrAV:

Die von der aba herausgegebene Zeitschrift BetrAV bietet in jeder Ausgabe auf ca. 100 Seiten eine Fülle von Fachartikeln sowie Informationen über politische Diskussionen, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Praxis und Wissenschaft aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung.