BetrAV 3|2026 erschienen
30.04.2026
Beate Petry begründete diese Einschätzung mit folgenden Argumenten:
- Die Abkehr vom Prinzip der lebenslangen Leistung durch die geplante Förderung von Auszahlungsplänen, die lediglich bis zum 85. Lebensjahr reichen, ignoriert die demografische Realität: statistisch überschreiten rund 50% der heute 67-jährigen Frauen und mehr als 30% der Männer dieses Alter.
- Die massive Liberalisierung der Fördervoraussetzungen in der privaten Altersvorsorge – bis hin zum vollständigen Verzicht auf Garantien und lebenslange Leistungen– schafft ein regulatorisches Gefälle zulasten der bAV.
- Die aba befürchtet eine Substitutionsdynamik zulasten der bAV: Arbeitnehmer könnten Entgeltumwandlung zugunsten eines neuen, subventionierten ETF-Sparens reduzieren oder gar einstellen.
- Der Eindruck von der bAV als Spielball der Kapitalmarktpolitik verstärkt sich, wenn man nach Brüssel und die dortigen Pläne zu einer Spar- und Investitionsunion oder zum „Institutional Investors Pact for Innovation“ schaut. Für Beate Petry ist die Stärkung des Kapitalmarktes ein wichtiges Ziel, das auch der kapitalgedeckten Altersversorgung dient. Es darf aber nicht auf dem Rücken der Versorgungsberechtigten realisiert werden.
- Für den Fall möglicher Empfehlungen der Alterssicherungskommission für mehr Verbindlichkeit in der bAV formuliert Beate Petry folgende Erwartung: Will man die Arbeitgeber nicht in die bAV-typische Subsidiärhaftung zwingen, dann führt an der reinen Beitragszusage kein Weg vorbei. Diese muss bei einem bAV-Obligatorium für alle Arbeitgeber nutzbar sein.
In den Abhandlungen dieser Ausgabe werden folgende Themen behandelt.
- Dr. Susanne Marian und Frank Wörner widmen sich der mit der „Aktivrente“ geschaffenen Steuerbefreiung für Arbeitslohn in Höhe von 2.000 Euro pro Monat (in § 3 Nr. 21 EStG ). Die Autoren untersuchen das Zusammenspiel mit einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts (z.B. § 41 SGB VI) und mit weiteren beitrags- und mitgliedschaftsrechtlichen Regelungen in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung. Behandelt wird außerdem die rechtliche Situation im Falle eines Zusammentreffens von Arbeitsentgelt und Versorgungsbezügen aus betrieblicher Altersversorgung.
- Dr. Peter Schwark plädiert für Änderungen bei den Rahmenbedingungen für ein längeres Erwerbsleben sowie für einen gegebenenfalls gleitenden Übergang in den Ruhestand. Arbeitgebern empfiehlt Schwark unter anderem die Etablierung von Übergangsgesprächen mit älteren Arbeitnehmern sowie die Konzeption von Senior‑Rollen. Dem Gesetzgeber rät er unter anderem zu einer Klarstellung der Anforderungen an Befristungen nach § 41 SGB VI, zu einer Reform der Störfallregelungen bei Wertguthaben sowie zu einem regelmäßigen Monitoring mit Berichten an Bundestag und Bundesregierung.
- Jochen Prost und Lisa Stengg kommentieren ein BFH-Urteil vom 19.11.2025 zu einem Probezeiterfordernis bei Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften. Aus Sicht der Autoren hat der BFH seine Rechtsprechung zur steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (unter Beachtung von den Grundsätzen eines "Fremdvergleichs") in einem zentralen Punkt weiterentwickelt. V.a. in Fällen einer Versorgungszusage aus Entgeltumwandlung gebe es begrüßenswerte Klarstellungen.
- Dr. Claudia Veh stellt eine „Billigkeitsregelung“ für Unterstützungskassen vor, die mit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. November 2025 an die aba übermittelt wurde. Gegenstand ist die Rückzahlung irrtümlicher Überzahlungen, die infolge eines Büroversehens nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers erfolgt sind. Diese sind laut BMF für die Körperschaftsteuerbefreiung von Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG) unter der Voraussetzung unschädlich, dass die Rückzahlung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers erfolgt. Die Autorin wertet diese Regelung als praxisnahe Vereinfachung und begrüßt sie ausdrücklich.
Außerdem bietet die Ausgabe 3/2026 zahlreiche Hinweise auf aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Politik, Aufsicht, Statistik und Rechtsprechung. Ergänzt wird das Heft wieder durch Buchrezensionen und weiterführende Literaturhinweise.
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Über die BetrAV: Die von der aba herausgegebene Zeitschrift BetrAV bietet in jeder Ausgabe auf ca. 100 Seiten eine Fülle von Fachartikeln sowie Informationen über politische Diskussionen, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Praxis und Wissenschaft aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung.