Aktionärsrechte-Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht
10.06.2017
Die Richtlinie – inkl. der für EbAV und Versicherungsunternehmen relevanten Regelungen des Art. 3g und 3h – ist bis spätestens 10. Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen.
normal keine LG
Die Richtlinie – inkl. der für EbAV und Versicherungsunternehmen relevanten Regelungen des Art. 3g und 3h – ist bis spätestens 10. Juni 2019 in nationales Recht umzusetzen.