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Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

12.02.2018

Seit Anfang Februar 2018 liegt er vor, der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD mit dem Titel  „Ein neuer Aufbruch für Europa - Eine neue Dynamik für Deutschland - Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“.

Der Begriff „betriebliche Altersversorgung“ taucht nicht auf. Auch das Kapitel „Rente“ (Zeilen 4243 ff.) fällt vergleichsweise kurz aus, enthält aber ein deutliches Bekenntnis für das Drei-Säulen-Modell: „Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten.“ Indirekt betroffen sein dürfte die bAV aber durch die Arbeit der im Koalitionsvertrag angesprochenen „Rentenkommission“, die vorgesehene „zügige Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts“ und die Schaffung einer „säulenübergreifenden Renteninformation“. Mit Hilfe dieser Renteninformation sollen die „Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Die säulenübergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen.“ Bereits Ende letzten Jahres wurde hierzu der Forschungsauftrag „Konzeptionelle Grundlagen für eine säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“ vergeben (s. bAV-Update 4/2017 S. 2). Die aba beschäftigt sich bereits seit geraumer Zeit in zwei Arbeitsgruppen mit dem Thema, um sicherzustellen, dass die betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Renteninformation adäquat berücksichtigt wird.