BAG zur Zulässigkeit von Altersgrenzen
04.05.2018
Denkbar sei auch eine Zulässigkeit von Altersgrenzen nach § 10 Satz 1 und 2 AGG; dies werde schon anhand des Wortlauts deutlich. Das Wort „insbesondere“ mache deutlich, dass es sich bei den in Satz 3 geregelten Tatbeständen um eine beispielhafte Aufzählung von Fallgestaltungen handele. Im konkreten Fall hielten die Erfurter Richter eine Versorgungsordnung, die die Gewährung von Versorgungsbeiträgen zu einem Versorgungskonto auf die Zeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres begrenzte, unter den Umständen des Einzelfalls für eine gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters.