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Gesetzentwurf zur Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie veröffentlicht

10.09.2018

Der Gesetzentwurf ist am 29. August 2018 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Da die Mitgliedstaaten die EbAV-II-RL bis zum 13. Januar 2019 umzusetzen haben, wurde der Gesetzentwurf als „besonders eilbedürftig“ gekennzeichnet. Die Bundesregierung kann daher – wenn nicht der Bundesrat eine Fristverlängerung verlangt – den Gesetzentwurf dem Bundestag bereits nach drei Wochen zuleiten, auch wenn die Stellungnahme des Bundesrates noch nicht eingegangen ist (Artikel 76 Abs. 2 Satz 4 GG).

Weitere Informationen finden Sie hier: EbAV-II-RL