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EU-Kommission veröffentlicht länderspezifische Empfehlungen

07.06.2019

Am 5. Juni 2019 hat die Europäische Kommission u.a. ihre länderspezifischen Empfehlungen „zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2019“ veröffentlicht.

Deutschland wird im Bereich der Altersversorgung aufgefordert, Maßnahmen einzuleiten, „um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu sichern und dabei gleichzeitig ein angemessenes Rentenniveau“ aufrechtzuerhalten (Länderspezifische Empfehlung für Deutschland; Teil der Empfehlung 2 auf S. 9). Der Fokus der Problemanalyse (EW 17) liegt auf der ersten Säule, die betriebliche Altersversorgung findet keine Erwähnung. Die Empfehlungen der Kommission werden im nächsten Schritt im Rat „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) diskutiert und dort voraussichtlich im Juli 2019 verabschiedet.