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PensionsEurope kritisiert EIOPA Stellungnahmen zur EbAV-II-Umsetzung

11.07.2019

Am 11. Juli 2019 hat PensionsEurope eine kritische Pressemitteilung zu den Stellungnahmen veröffentlicht.

PensionsEurope (PE) kritisiert vor allem, dass die veröffentlichten Stellungnahmen dem Mindestharmonisierungscharakter der EbAV-II-RL widersprechen und lehnt für EbAV einen “one-size-fits-all”-Ansatz ab. Dies gilt vor allem für die Einführung des seit Jahren von EIOPA propagierten Gemeinsamen Rahmens (Common Framework) für Risikomanagement und Transparenz (PE Stellungnahme zu der EIOPA-Stellungnahme von April 2016).

Im Hinblick auf ESG kritisiert PE, dass die EIOPA-Stellungnahme Art. 19 EbAV-II-RL falsch interpretiere, da er keine Verpflichtung für EbAV enthalte, ESG-Faktoren bei Anlageentscheidungen einzubeziehen. Ferner würden die nationalen Aufsichtsbehörden aufgefordert, die EbAV in Richtung „impact investing“ zu drängen: “NCAs should encourage IORPs to take into account the potential impact of investment decisions on ESG factors in order to support society’s sustainability goals”. Die Hauptaufgabe einer EbAV bleibe es aber, für eine gute Altersversorgung der Begünstigten zu sorgen. Gesellschaftliche Ziele können freiwillig von den EbAV zusätzlich verfolgt werden, sollten aber von den Aufsichtsbehörden nicht erzwungen werden.