normal keine LG

Nachbesserungsbedarf beim Referentenentwurf über Insolvenzschutz bei Pensionskassen-Zusagen

09.12.2019

Die aba hat Anfang Dezember 2019 im Rahmen einer schriftlichen Anhörung gegenüber dem BMAS zu einem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten Stellung genommen.

In einer Presseerklärung äußerte aba-Vorsitzender Dr. Georg Thurnes: „Ziel des Entwurfs ist es, das Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Das ist zu begrüßen. Die geplante Neuregelung der PSV-Pflicht für Arbeitgeber mit bestimmten Pensionskassenzusagen durch das geplante Gesetz zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten greift aber intensiv in die derzeitige Rechtslage ein, ohne dass die damit verbundenen fachlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen ausreichend geprüft werden konnten. Grundsätzlich plädieren wir daher für eine deutliche Entschleunigung des Gesetzgebungsprozesses und ein, der Tragweite der geplanten Änderungen angemessenes Verfahren.“

Die Stellungnahme der aba geht im Detail auf die Inhalte des Referentenentwurfs ein und benennt die Aspekte, bei denen aus Sicht des Verbandes Nachbesserungsbedarf besteht. Dies betrifft u.a. die Voraussetzungen für die Anwendung der versicherungsvertraglichen Lösung durch Pensionskassen, die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für laut Gesetzentwurf künftig unter PSV-Schutz stehende Pensionskassen sowie bei der Bemessungshöhe. Außerdem empfiehlt die aba mit Blick auf umfangreiche prozessuale Änderungen und auch Informationsbeschaffungserfordernisse eine Einrichtungsfrist von mindestens einem Jahr und spricht sich damit gegen ein vom BMAS angestrebtes Inkrafttreten der Reform bereits im Jahr 2020 aus.