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Quotierungsverfahren

Glossarbegriff


Das Quotierungsverfahren dient zur Ermittlung der Höhe unverfallbarer Anwartschaften und ist in § 2 Abs. 1 S. 1 BetrAVG gesetzlich niedergelegt; es wird auch „m/n-tel-Verfahren“ oder „Pro-rata-temporis-Verfahren“ genannt. Der Arbeitnehmer, der mit unverfallbarer Anwartschaft ausscheidet, behält einen anteiligen Anspruch auf die Versorgungsleistung, die ihm ohne das vorherige Ausscheiden zugestanden hätte. Die Höhe dieses Anspruchs bemisst sich nach dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zur insgesamt möglichen Dienstzeit, die der Arbeitnehmer von seinem Eintritt bis zum vorgesehenen Pensionierungsalter hätte erreichen können.

Die tatsächliche Dienstzeit ist der Zeitraum zwischen Beginn und Ende der Betriebszugehörigkeit. Die insgesamt mögliche Dienstzeit ist die Spanne zwischen dem Eintrittsdatum und der Vollendung des 65. (67.) Lebensjahres. Der Vollanspruch wird so ermittelt, als ob der Arbeitnehmer wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten wäre. Dabei ist von der erteilten Versorgungszusage und von den Bemessungsgrundlagen auszugehen, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten; spätere Änderungen bleiben unberücksichtigt. 

Das Quotierungsverfahren gilt für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Für Direktversicherungen und Pensionskassen sieht das Gesetz als Alternativlösung das sog. versicherungsvertragliche Verfahren vor. Sonderregelungen gelten für Beitragszusagen mit Mindestleistung (§ 2 Abs. 6 BetrAVG) sowie für ab 1. Januar 2001 erteilte beitragsorientierte Leistungszusagen und Ansprüche aus Entgeltumwandlung (§ 2 Abs. 5 BetrAVG).

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "Quotierungsverfahren" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Fundstellenbeschreibung Seite Stichwort Seite Artikel Artikel mit Link Rubrik Heft
Unverfallbarkeit aktuelle Praxisfragen der Unverfallbarkeit in der Betriebsprüfung 436 436 Ralf Haack, Bonn Abhandlungen 2022-6
Unverfallbarkeit Wechsel der Unverfallbarkeit durch den Arbeitgeber 437 436 Ralf Haack, Bonn Abhandlungen 2022-6
Unverfallbarkeit steuerliche Folgen bei Asset Deals auf Ebene der Trägerunternehmen 438 436 Ralf Haack, Bonn Abhandlungen 2022-6
Unverfallbarkeit Ausscheidensmerkmal im Leistungsplan einer Unverfallbarkeit noch erforderlich? 439 436 Ralf Haack, Bonn Abhandlungen 2022-6
Unverfallbarkeit eine Praxissicht: Unverfallbarkeit mit fondsgebundener Rückdeckung und Abgesenkten Garantien 441 441 Samir Koudhai, Köln Abhandlungen 2022-6
Unverfallbarkeit Stellenwert der Unverfallbarkeit 441 441 Samir Koudhai, Köln Abhandlungen 2022-6
Unverfallbarkeit mehr oder weniger? Die due diligence von Unverfallbarkeit bei  Unternehmenstransaktionen 365 365 Detlef Mann, Frankfurt am Main / Abhandlungen 2022-5
Unverfallbarkeit Share Deal im Rahmen einer unternehmenseigenen Unverfallbarkeit 367 365 Detlef Mann, Frankfurt am Main / Abhandlungen 2022-5
Unverfallbarkeit Unverfallbarkeit dem Grunde nach 277 275 Heike Hoppach, Düsseldorf / Abhandlungen 2022-4
Unverfallbarkeit Unverfallbarkeit der Höhe nach 279 275 Heike Hoppach, Düsseldorf / Abhandlungen 2022-4
versicherungsförmige Lösung versicherungsförmige Lösung wird nach Änderung des BetrAVG zur Standardlösung 472 468 Frank Baumeister / Bettina Schwindt,beide Bonn Abhandlungen 2020-6
versicherungsförmige Lösung die versicherungsförmige Lösung wird der neue Standard: Geplante Änderungen durch das 7. SGB IV-ÄndG 282 282 Prof. Dr. Mathias Ulbrich, Schmalkalden Abhandlungen 2020-4
versicherungsförmige Lösung Rechtsfolgen der versicherungsförmige Lösung 283 282 Prof. Dr. Mathias Ulbrich, Schmalkalden Abhandlungen 2020-4
Unverfallbarkeit Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Berechnung von Unverfallbarkeitsfristen und Unverfallbarkeitsleistungen 171 171 Dr. Peter A. Doetsch / Adrian Liebert, Wiesbaden Abhandlungen 2020-3
Unverfallbarkeit Unverfallbarkeit der Versorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH 180 180 Dr. Claudio Nedden-Boeger, Karlsruhe Abhandlungen 2020-3
Unverfallbarkeit Mobilität als Herausforderung für die betriebliche Altersversorgung – eine kurze Geschichte der Unverfallbarkeitsvorschriften 608 608 Klaus Stiefermann, Berlin Abhandlungen 2018-8
Unverfallbarkeit die Regeln zur Unverfallbarkeit im BetrAVG von 1974 613 608 Klaus Stiefermann, Berlin Abhandlungen 2018-8
Unverfallbarkeit die wegweisende BAG-Entscheidung vom 10. März 1972 613 608 Klaus Stiefermann, Berlin Abhandlungen 2018-8
Unverfallbarkeit mehrere Reformen der Unverfallbarkeitsregelungen 614 608 Klaus Stiefermann, Berlin Abhandlungen 2018-8
Unverfallbarkeit Abfindung und Unverfallbarkeit 616 608 Klaus Stiefermann, Berlin Abhandlungen 2018-8
Unverfallbarkeit Rechtsfolgen der Unverfallbarkeit 616 608 Klaus Stiefermann, Berlin Abhandlungen 2018-8
Unverfallbarkeit die Neuerung bei der Unverfallbarkeit (§ 1b Abs. 5 S. 1 BetrAVG) 440 432 Klaus Bepler, Berlin Abhandlungen 2018-6
Unverfallbarkeit sofortige Unverfallbarkeit von Hinterbliebenenrenten bei reinen Beitragszusagen? 456 456 Claudia Wegner-Wahnschaffe, Karlsruhe Abhandlungen 2018-6
Unverfallbarkeit gesetzliche Unverfallbarkeit in der Rechtsprechung des BAG 173 171 Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt Abhandlungen 2018-3
Unverfallbarkeit Übertragung von lediglich vertraglich unverfallbaren Anwartschaftsteilen 570 569 Dr. Jürgen Schu, Düsseldorf Abhandlungen 2017-7
Unverfallbarkeit Absenkung der Anforderungen für die Unverfallbarkeit dem Grunde nach 479 478 Dr. Andreas Hufer, Wiesbaden / Abhandlungen 2017-6
Unverfallbarkeit Unverfallbarkeit der Höhe nach 479 478 Dr. Andreas Hufer, Wiesbaden / Abhandlungen 2017-6
versicherungsvertragliche Lösung BAG zu den Voraussetzungen der versicherungsvertragliche Lösung 310 309 Dr. Bertram Zwanziger, Erfurt Abhandlungen 2017-4
Unverfallbarkeit Unverfallbarkeit in der Rechtsprechung des BAG 16 15 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2017-1
versicherungsvertragliche Lösung grundsätzliche Aussagen des BAG zur versicherungsvertragliche Lösung 17 15 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2017-1
Unverfallbarkeit Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie 384 383 Prof. Dr. Christian Rolfs /Severin Gotthard Kunisch, Köln Abhandlungen 2016-5
Unverfallbarkeit Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie 389 388 Bernd Wilhelm, Düsseldorf Abhandlungen 2016-5
Unverfallbarkeit Auswirkungen des Nachzahlungsverbots auf Höhe der unverfallbaren Anwartschaften bei vorzeitigem Dienstaustritt eines GGF 316 313 Claudia Keil / Jochen Prost, Oberursel Abhandlungen 2016-4
Unverfallbarkeit arbeitsrechtliche Fragestellungen aufgrund der Änderung der Unverfallbarkeitsfristen 627 625 Dr. Nicolas Rößler, Frankfurt am Main Abhandlungen 2015-8
Unverfallbarkeit Unverfallbarkeit bei der Versorgung von Topmanagern 319 315 Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer /Dr. Andreas von Medem, Stuttgart Betriebliche Altersversorgung von Topmanagern Abhandlungen 2015-4
Unverfallbarkeit Höhe der unverfallbaren Anwartschaft bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung 200 198 Beitragszusage mit Mindestleistung– die große Unbekannte Abhandlungen 2015-3
Unverfallbarkeit Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen nach der Mobilitätsrichtlinie 36 33 Die EU-Mobilitätsrichtlinie und ihre mögliche Umsetzung in deutsches Recht Abhandlungen 2015-1
Unverfallbarkeit Entwicklung der Bestimmungen zur Unverfallbarkeit 688 687 40 Jahre Betriebsrentengesetz Abhandlungen 2014-8
Unverfallbarkeit Ermittlung unverfallbarer Anwartschaften 239 238 Anhebung derRegelaltersgrenzeund betrieblicheVersorgungszusagenimScheidungsfall Abhandlungen 2014-3
Unverfallbarkeit Unverfallbarkeit bei mischfinanzierten Versorgungssystemen 243 242 Unterstützungskassen– aktuellearbeitsrechtlicheThemen Abhandlungen 2014-3
Unverfallbarkeit Korrektur von Unverfallbarkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit dem „BBG-Sprung“ 108 105 RechtsprechungsänderungzumBBG-Sprung in derbAV\: SchwierigeFolgeprobleme fürdie Praxis Abhandlungen 2014-2