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Wirtschaftliche Lage

Glossarbegriff


Die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen der Anpassung von Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG: der Arbeitgeber ist nur dann zur Anpassung laufender Renten verpflichtet, wenn seine wirtschaftliche Lage dies gestattet. Dies ist der Fall, wenn das Unternehmen in der auf den Anpassungsstichtag folgenden Zeit wirtschaftlich in der Lage ist, die Kosten für eine Anpassung zu tragen, ohne dadurch übermäßig belastet zu sein. Dafür kommt es darauf an, ob die Anpassung aus den Erträgen und dem Wertzuwachs des Unternehmens in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag finanzierbar ist. Dies bedeutet auch, dass eine angemessene Eigenkapitalverzinsung gegeben sein muss. Die Eigenkapitalrendite ergibt sich aus einem Basiszins (Umlaufrendite öffentlicher Anleihen) und einem für alle operativen Unternehmen einheitlichen Risikozuschlag von 2%-Punkten. Scheingewinne sind außer Acht zu lassen; dies gilt auch für betriebswirtschaftlich überhöhte Abschreibungen.

Es muss also eine zukunftsorientierte Betrachtungsweise zugrunde gelegt und die im Zeitpunkt der Anpassungsprüfung erkennbare Tendenz der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung beurteilt werden. Wirtschaftliche Daten nach dem Anpassungsstichtag sind nur insoweit von Bedeutung, als sie die frühere Prognose bestätigen oder entkräften. Nicht vorhersehbare veränderte Rahmenbedingungen oder nicht absehbare Entwicklungen spielen keine Rolle.

Werden die laufenden Leistungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht angepasst, ist der Arbeitgeber im Streitfall für eine der Anpassung entgegenstehende wirtschaftliche Lage darlegungs- und beweispflichtig. Dafür können betriebswirtschaftliche Prognosen über die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens herangezogen werden. Aus den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen sind die Berechnung der Eigenkapitalverzinsung und das erzielte Betriebsergebnis zu entnehmen sowie die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in den letzten fünf Jahren.

Aufsätze in der Fachzeitschrift BetrAV, die sich mit dem Thema "wirtschaftliche Lage" beschäftigen (nur für Mitglieder):

Stichwort Fundstellenbeschreibung Seite Stichwort Seite Artikel Artikel mit Link Rubrik Heft
wirtschaftliche Lage Maßstab für die Beurteilung der wirtschaftliche Lage 109 97 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2022-2
wirtschaftliche Lage Maßstab für die Beurteilung der wirtschaftliche Lage 28 18 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2022-1
wirtschaftliche Lage BAG, Urteil vom 23.6.2020: Widerrufsrecht wegen wirtschaftliche Lage 489 486 Dr. Simone Evke de Groot, Heidelberg Abhandlungen 2021-6
wirtschaftliche Lage BAG, Urteil vom 23.6.2020: Widerrufsrecht wegen wirtschaftliche Lage 491 491 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2021-6
wirtschaftliche Lage wirtschaftliche LageBeurteilung der wirtschaftliche Lage in der Rechtsprechung des BAG 26 7 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2018-1
wirtschaftliche Lage Berechnungsdurchgriff auf die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens 27 7 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2018-1
wirtschaftliche Lage nur dämpfender Effekt der wirtschaftliche Lage 210 208 Prof. Dr. Christian Rolfs, Köln Abhandlungen 2017-3
wirtschaftliche Lage Beurteilung der wirtschaftliche Lage in konzernangehörigen Unternehmen 16 5 Dr. Gerhard Reinecke, Kassel Abhandlungen 2016-1
wirtschaftliche Lage Beurteilung der wirtschaftliche Lage bei Betriebsrentenanpassung 196 195 Aktuelle Rechtsprechung des BAG Abhandlungen 2015-3
wirtschaftliche Lage die soziale und wirtschaftliche Situation Älterer 114 109 Dr. Martin Kröger, BerlinAnhebung derRegelaltersgrenze’notwendig’ und’vertretbar’ Abhandlungen 2015-2
wirtschaftliche Lage Beurteilung der wirtschaftliche Lage bei Betriebsrentenanpassung 29 18 Die Recht-sprechung zum Betriebsrentenrecht 2013/2014 Abhandlungen 2015-1