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a) Prozentuale Aufteilung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2021 nach Durchführungswegen

(Stand: Juni 2023)

30.11.2023

Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in der Privatwirtschaft betrugen Ende des Jahres 2021 in allen Durchführungswegen 693,7 Mrd. Euro. Der bedeutendste Durchführungsweg mit 318,8 Mrd. Euro ist nach wie vor die Direktzusage (46,0% der Deckungsmittel). Von den 318,8 Mrd. Euro entfielen rund 171 Mrd. Euro auf laufende Renten und rund 147 Mrd. Euro  auf unverfallbare Anwartschaften. Im Jahr 2021 hatten annähernd 8,2 Mio. Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf bAV im Rahmen einer Direktzusage erworben oder erhalten bereits eine Betriebsrente.

Die Deckungsmittel betrugen bei Pensionskassen 198,8 Mrd. Euro (28,7% der Deckungsmittel), bei Unterstützungskassen 39,4 Mrd. Euro (5,7% der Deckungsmittel) und bei Direktversicherungen 75,4 Mrd. Euro (10,9% der Deckungsmittel). In Pensionsfonds lagen Ende 2021 61,3 Mrd. Euro, was 8,8% der gesamten Deckungsmittel entspricht.

Daten zu Deckungsmitteln im europäischen Ausland können bei PensionsEurope abgerufen werden: http://www.pensionseurope.eu/statistics. Europäische Statistiken zu EbAV sind bei EIOPA zu finden: https://www.eiopa.europa.eu/tools-and-data/occupational-pensions-statistics_en.

Quelle: Klein R. (2023), Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in 2021, in: Betriebliche Altersversorgung, Heft 5/2023, S. 400ff.