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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist das Ergebnis eines Gesetzgebungsverfahrens aus den Jahren 2016 und 2017, im Zuge dessen verschiedene Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung geändert wurden: arbeitsrechtliche Vorschriften im BetrAVG, sozialversicherungsrechtliche Vorschriften (z.B. im SGB V und SGB XII), aufsichtsrechtliche Vorschriften (im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Pensionsfondsaufsichtsverordnung (PFAV)) und steuerrechtliche Vorschriften im Einkommensteuergesetz.
Wesentliche Inhalte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind
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die Einführung der reinen Beitragszusage – unter bestimmten Voraussetzungen – im Betriebsrentenrecht
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die Normierung von Voraussetzungen, unter denen ein tarifliches Optionsmodell eingeführt werden kann
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die Einführung eines Freibetrags für freiwillige Vorsorgeleistungen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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die Abschaffung der Verbeitragung von Riesterrenten in der bAV in der Leistungsphase (Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung)
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die Erhöhung des steuerfreien Dotierungsrahmens in § 3 Nr. 63 EStG
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die Einführung eines Zuschusses („bAV-Förderbetrag“) für die arbeitgeberfinanzierte bAV für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2.200 Euro monatlich
Das Gesetz ist – in seinen wesentlichen Teilen – am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.